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Visa Bestimmungen und bei Alkohol kein 24 Stunden Verkauf. vom 16.12.2024

ALLE Kon­sulate in Südostasien stellen mit Wirkung zum 1. Jan­u­ar 2025 auf das Online-eVisa-Sys­tem um — Alle wichti­gen Infos

ALLE Konsulate in Südostasien stellen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf das Online-eVisa-System um - Alle wichtigen Infos

Mo., 16. Dez. 2024 | Allgemein

Ab dem 1. Jan­u­ar 2025 wird das Kon­sulatssys­tem in Südostasien grundle­gend verän­dert. In ein­er weg­weisenden Entschei­dung kündigten alle Kon­sulate in der Region an, auf ein voll­ständig dig­i­tales eVisa-Sys­tem umzustellen.

Dies bedeutet, dass per­sön­liche Antrag­stel­lun­gen in Form von ​„Walk-ins“ nicht mehr möglich sein wer­den. Eine Her­aus­forderung für viele, die gewohnt sind, ihre Visa-Angele­gen­heit­en direkt vor Ort zu regeln.

Diese Neuerung hat weitre­ichende Fol­gen, ins­beson­dere für Reisende, die auf die ein­jähri­gen, mehrfachen Non-O-Visa angewiesen sind. Leit­faden zur Beantra­gung eines elek­tro­n­is­chen Visums für Thailand

Ab dem Stich­tag sind diese Visa nicht mehr gültig, was mehrere Anpas­sun­gen und Über­legun­gen für Pla­nun­gen und Aufen­thalte in der Region erfordert. Das eVisa-Sys­tem soll einen effek­tiv­eren und beque­meren Ablauf der Visa-Beantra­gung ermöglichen.

Anträge kön­nen kün­ftig bequem von zu Hause aus über die offizielle Web­site der Kon­sulate ein­gere­icht wer­den. So ent­fall­en lange Wartezeit­en und Reisen zu den Kon­sulat­en, die oft mit Stress und Unsicher­heit­en ver­bun­den sind.

Es ist wichtig, sich frühzeit­ig mit diesen Änderun­gen ver­traut zu machen und rechtzeit­ig die erforder­lichen Anträge zu stellen, um Verzögerun­gen bei geplanten Reisen zu vermeiden.

Zudem soll­ten Betrof­fene die neuen Anforderun­gen für die Beantra­gung der Non-O-Visa sorgfältig prüfen.

Die Umstel­lung auf das Online-Sys­tem ist ein weit­er­er Schritt Rich­tung Dig­i­tal­isierung und Effizien­zsteigerung der Kon­sular Dien­ste in Südostasien.

Diese Entwick­lung zeigt, wie wichtig es ist, sich an die mod­er­nen Gegeben­heit­en anzu­passen, um den Bedürfnis­sen der Reisenden gerecht zu werden.

Voll­ständi­ge Liste der Botschaften und Kon­sulate, bei denen das elek­tro­n­is­che Visum für Thai­land erhältlich ist:

ALLE Konsulate in Südostasien stellen mit Wirkung zum 1. Januar 2025 auf das Online-eVisa-System um - Alle wichtigen Infos
Hier ist die Auf­schlüs­selung der Regio­nen, in denen das thailändis­che E‑Visumsystem jet­zt ver­füg­bar ist

Thailändis­che Botschaft in Berlin, wo Sie das E‑Visa beantra­gen können.

Das Visum kön­nen Sie auss­chließlich nur ONLINE beantra­gen. Die Beantra­gung per­sön­lich in der Botschaft oder per Post/​E‑Mail ist NICHT möglich! 

  • Antrag­steller mit Wohn­sitz in Berlin, Bran­den­burg, Bre­men, Ham­burg, Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Nieder­sach­sen, Sachen und Sach­sen-Anhalt, Schleswig-Hol­stein, E‑Visa auf der Web­site https://​thaievisa​.go​.th/ beantra­gen, indem Sie das für die erwäh­n­ten Bun­deslän­der zuständi­ge ​”Roy­al Thai Embassy, Berlin“ ‘ auswählen.
  • Antrag­steller mit Wohn­sitz in Hes­sen, Nor­drhein-West­falen, Rhein­land-Pfalz, Saar­land und Thürin­gen, wählen bitte ​“Roy­al Thai Con­sulate-Gen­er­al, Frankfurt”
  • Antrag­steller mit Wohn­sitz in Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg, wählen bitte ​“Roy­al Thai Con­sulate-Gen­er­al, Munich” 

Infor­ma­tio­nen und Hin­weise zur Beantra­gung eines E‑Visums (E‑Visa)

  1. ALLE Visumanträge dür­fen NUR online über die Web­seite https://​thaievisa​.go​.th/ (E‑Visa-Web­seite) ein­gere­icht wer­den. Die Königlich Thailändis­che Botschaft in Berlin akzep­tiert KEINE Visumanträge in Papier­form, wed­er per Post noch per­sön­lich in der Botschaft.
  2. Das E‑Visum kann früh­estens 90 Tage vor Ihrer geplanten Ankun­ft in Thai­land beantragt wer­den. Die Rück­er­stat­tung der Gebühr nach der Beantra­gung des E‑Visums ist unter keinen Umstän­den möglich.
  3. Zur Erstel­lung eines Benutzerkon­tos im E‑Visa-Sys­tem ver­wen­den Sie bitte eine E‑Mail-Adresse ohne Binde­strich, z. B. @gmail.com, @outlook.com, @hotmail.com. Die Ver­wen­dung ein­er E‑Mail-Adresse mit Binde­strich wie z. B. Mann-Frau@t‑online.de wird von der Kniglich Thailändis­chen Botschaft nicht emp­fohlen, da beim Erstellen eines Benutzerkon­tos im E‑Visa-Sys­tem Prob­leme auftreten können.
  4. Bitte geben Sie die Infor­ma­tio­nen auf der E‑Visa-Web­site in englis­ch­er Sprache ein. Die automa­tis­che Über­set­zungs­funk­tion im Web­brows­er sollte nicht genutzt wer­den.
  5. Antrag­steller, die ein E‑Visum beantra­gen, müssen die Per­so­n­en­daten­seite ihres Reisep­a­ss­es sowie ihren Per­son­alausweis ein­schließlich der Meldebestä­ti­gung in Deutsch­land, die den recht­mäßi­gen Aufen­thalt bestätigt, far­big ein­scan­nen und im E‑Visa-Sys­tem hochladen. Antrag­steller, die nicht die Staat­sange­hörigkeit eines Mit­gliedsstaates der Europäis­chen Union (EU) besitzen, müssen die Vorder- und Rück­seite ihres deutschen Aufen­thalt­sti­tels in ges­can­nter Form in Farbe hochladen.
  6. Im E‑Visa-Sys­tem wer­den nur bio­metrische Pass­fo­tos akzep­tiert, die am Tag der Antrag­sein­re­ichung nicht älter als 6 Monate sind. Das Gesicht darf nicht von Haaren bedeckt sein. Tra­gen Sie keine Son­nen­brille oder optis­che Brille mit Rah­men. Das Tra­gen ein­er rand­losen Brille ist möglich. Das Foto muss ord­nungs­gemäß zugeschnit­ten sein, darf keine Rän­der aufweisen und muss mit aus­re­ichen­der Auflö­sung im E‑Visa-Sys­tem hochge­laden wer­den. Beacht­en Sie die Beispiele für bio­metrische Pass­fo­tos auf der fol­gen­den Web­seite: https://​thaievisa​.go​.th/​s​t​a​t​i​c​/​m​e​d​i​a​/​s​a​m​p​l​e​-​p​h​o​t​o​.​0​b​0​a​9​a​e​a.pdf
  7. Geben Sie Ihre Dat­en sorgfältig ein, wie Vor­name (first name), zweit­er Vor­name (mid­dle name), Nach­name (last name), Geburts­da­tum, Reisep­a­ss­num­mer und Gültigkeits­da­tum des Reisep­a­ss­es. Diese Infor­ma­tio­nen müssen kor­rekt sein und mit den Dat­en im Reisep­a­ss übere­in­stim­men. Die deutsche Pass­num­mer befind­et sich in der oberen recht­en Ecke und enthält grund­sät­zlich nicht den Buch­staben ​„O“, son­dern nur die Zahl ​„Null 0“. Acht­en Sie darauf, dass die Vor‑, Zweit- und Nach­na­men nicht ver­tauscht werden.
  8. Wenn Vor‑, Zweit- oder Nach­name einen Binde­strich enthal­ten, muss dieser angegeben wer­den. Beispiel: Für den Namen Anna-Lena Meier-Lehmann geben Sie ​“Anna-Lena” als Vor­na­men und ​“Meier-Lehmann” als Nach­na­men an.
  9. Bitte stellen Sie sich­er, dass in den hochge­lade­nen Doku­menten, alle erforder­lichen Angaben, ins­beson­dere Name, Datum usw. deut­lich erkennbar sind. Das E‑Visa-Sys­tem akzep­tiert beispiel­sweise keine Kon­toauszüge und Flugbestä­ti­gun­gen, die nicht auf Ihren Namen aus­gestellt sind. Es wer­den keine Screen­shots und keine vom Bild­schirm abfo­tografierten Flugbestä­ti­gun­gen, Hotel­buchun­gen und Kon­toauszüge akzep­tiert.
  10. Bei E‑Visaanträgen von Min­der­jähri­gen unter 18 Jahren muss zusät­zlich eine Geburt­surkunde in Farbe hochge­laden wer­den. Wenn der/​die Min­der­jährige nicht zusam­men mit den Eltern den Antrag stellt, müssen zusät­zlich eine von bei­den Eltern­teilen unterze­ich­nete Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung sowie die Reisep­a­sskopi­en bei­der Eltern hochge­laden wer­den. Stellt der/​die Min­der­jährige mit nur einem Eltern­teil den Antrag, so müssen die unterze­ich­nete Ein­ver­ständ­nis­erk­lärung sowie die Reisep­a­sskopie des anderen Eltern­teils hochge­laden werden.
  11. Nach Zahlung der Gebühr im E‑Visa-Sys­tem sind Änderun­gen oder Kor­rek­turen nicht mehr möglich. Bei falschen Infor­ma­tio­nen muss ein neuer Antrag ein­gere­icht und erneut bezahlt werden.
  12. Die Bear­beitung des E‑Visums erfol­gt in der Rei­hen­folge der Antrag­sein­re­ichung über das E‑Visa-Sys­tem, basierend auf Datum und Uhrzeit der erfol­gten Gebühren­zahlung. Die Dringlichkeit ein­er Reise nach Thai­land ist kein Grund für eine verkürzte Bear­beitungszeit. Pla­nen Sie aus­re­ichend Zeit für die Beantra­gung ein. Die Botschaft weist darauf hin, dass die Bear­beitungszeit eines Antrages 15 Werk­tage ab dem Datum der Ein­re­ichung und der erfol­gten Gebühren­zahlung über das E‑Visa-Sys­tem (Sam­stage, Son­ntage sowie Feiertage der Königlich-Thailändis­chen Botschaft in Berlin wer­den nicht mitein­gerech­net) beträgt. Für den Fall, dass eine Mit­teilung des E‑Visa-Sys­tems über Unvoll­ständigkeit des Antrags erfol­gt, beträgt die Bear­beitungszeit weit­ere 15 Werk­tage ab dem Datum, an dem alle ange­forderten Doku­mente sowie erforder­liche zusät­zliche Unter­la­gen voll­ständig und kor­rekt hochge­laden sind.
  13. Für die Ein­re­ichung des Visumantrags und die Zahlung der Gebühr ist es erforder­lich, dass sich der Visumantrag­steller in Deutsch­land aufhält. In eini­gen Fällen kann die Botschaft Antrag­steller zu einem per­sön­lichen Inter­view ein­laden. Daher wird den Antrag­stellern nach­drück­lich ger­at­en, sich während der Bear­beitungszeit des Antrages bis zur Genehmi­gung in Deutsch­land aufzuhal­ten. Es muss unbe­d­ingt das dem Zweck der Reise entsprechende Visum beantragt und VOR Antritt der Reise aus­gestellt wor­den sein. Bitte acht­en Sie darauf, dass Antrag­steller den Visumantrag entwed­er bei der Königlich Thailändis­chen Botschaft oder dem Königlich Thailändis­chen Gen­er­alkon­sulat in dem Land stellen müssen, in dem sie sich zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung befinden.
  14. Für Anfra­gen zum Sta­tus des E‑Vi­sum-Antrags benutzen Sie die bei der Reg­istrierung ver­wen­dete E‑Mail-Adresse und senden Sie eine E‑Mail an visa@​thaiembassy.​de mit voll­ständi­gem Namen, Reisep­a­ss­num­mer und Ref­eren­znum­mer. Alle Angaben müssen voll­ständig und richtig sein, um sich­er­stellen zu kön­nen, dass es sich bei Ihnen um den tat­säch­lichen Antrag­steller des ein­gerech­neten Antrags han­delt. *Die Botschaft erteilt keine Auskün­fte über Anträge per Tele­fon*
  15. Details zur Ver­längerung des Aufen­thalts in Thai­land find­en Sie auf der Web­seite des Immi­gra­tion Office: https://​www​.immi​gra​tion​.go​.th/​?​p​=​14714 (Ver­füg­bar auf Deutsch, Englisch oder Thailändisch)
  16. Für all­ge­meine Fra­gen zu Visa senden Sie bitte eine E‑Mail an visa@​thaiembassy.​de oder erkundi­gen Sie sich tele­fonisch unter 030 794 81117 (Mon­tag bis Fre­itag, 14:00 — 17:00 Uhr).

Regierung han­delt: Strenge Alko­holge­set­ze in Thai­land ste­hen kurz bevor — Kein 24-Stun­den-Verkauf erlaubt

Regierung handelt: Strenge Alkoholgesetze in Thailand stehen kurz bevor - Kein 24-Stunden-Verkauf erlaubt

Mo., 16. Dez. 2024 | Allgemein

In einem entschei­den­den Schritt zur Wahrung der öffentlichen Gesund­heit plant die thailändis­che Regierung, einen Geset­ze­sen­twurf zur Kon­trolle alko­holis­ch­er Getränke im näch­sten Monat dem Par­la­ment vorzulegen.

Dieses Vorhaben wurde vom Gesund­heitsmin­is­teri­um bekan­nt gegeben und spiegelt den Wun­sch wider, geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen zu schaf­fen, die inter­na­tionalen Stan­dards entsprechen.

Nipon Chi­nanon­wait, der Direk­tor des Alko­holkon­trol­lauss­chuss­es des Min­is­teri­ums, gab in ein­er Pressekon­ferenz am Son­ntag an, dass der Geset­zen­twurf zur Über­ar­beitung des Alko­holkon­trollge­set­zes im Jan­u­ar zusam­men mit anderen ver­wandten Geset­ze­sen­twür­fen in der zweit­en und drit­ten Lesung zur Diskus­sion ste­hen wird.

Ein zen­trales Ele­ment wird die Regelung der Verkauf­szeit­en von Alko­hol sein, wobei kein 24-Stun­den-Verkauf erlaubt sein wird. Stattdessen sollen spez­i­fis­che Verkauf­szeit­en fest­gelegt wer­den, die möglicher­weise das beste­hende Ver­bot von 14 bis 17 Uhr anpassen.

Der Geset­zen­twurf sieht auch strenge Maß­nah­men zur Durch­set­zung vor, unter anderem die Ein­rich­tung von Alko­holkon­trol­lkomi­tees auf Prov­inzebene. Diese Gremien sollen den Zugang Min­der­jähriger zu alko­holis­chen Getränken wirk­sam hemmen.

Darüber hin­aus haben über 30 Mit­glieder von Anti-Alko­hol-Inter­es­sen­grup­pen am 6. Dezem­ber eine Peti­tion an das Gesund­heitsmin­is­teri­um ein­gere­icht, in der sie ein stren­geres Ver­bot von Alko­hol-Trinkspie­len fordern.

Diese Spiele bergen erhe­bliche gesund­heitliche und rechtliche Risiken, darunter das Risiko von Alko­holvergif­tun­gen und Bewusstlosigkeit.

Thanakrit Chit-areer­at, der stel­lvertre­tende Min­is­ter für Gesund­heit, äußerte seine Besorg­nis über die Alko­hol­prob­lematik während der bevorste­hen­den Neu​jahrs​feiertage​.Er appel­lierte an die Fahrer, nüchtern zu bleiben und wies auf die langfristi­gen Gesund­heit­srisiken hin, denen ins­beson­dere junge Trinker aus­ge­set­zt sind.

In diesem Zusam­men­hang plant das Min­is­teri­um, seine Prov­inzbüros anzuweisen, die Kon­trollen bei alko­holverkäu­flichen Unternehmen zu inten­sivieren und Wet­tbe­werbe im Trinken von Alko­hol zu unterbinden.

Zusät­zlich haben die Child Youth and Fam­i­ly Foun­da­tion, das Life Qual­i­ty Devel­op­ment Net­work und das Stop-Drink Net­work Thai­land gemein­sam mit der Thai Health Pro­mo­tion Foun­da­tion eine Kam­pagne zur Ver­hin­derung von Alko­hol am Steuer im Rah­men des bevorste­hen­den Neu­jahrs­festes ins Leben gerufen.

Run­garun Lim­la­haphan, Direk­torin der Abteilung für soziale und gesund­heitliche Risikokon­trolle der Thai Health Pro­mo­tion Foun­da­tion, wies darauf hin, dass die Alko­holkon­sum­rate in Thai­land von 28,4 % im Jahr 2017 auf 28 % im Jahr 2021 gesunken ist.

Trotz dieser pos­i­tiv­en Entwick­lung bleibt der starke Alko­holkon­sum jedoch eine ern­sthafte Her­aus­forderung: Im ver­gan­genen Jahr berichteten über 5,7 Mil­lio­nen Erwach­sene von Alkoholexzessen.

Beson­ders alarmierend ist die Tat­sache, dass 34 % aller tödlichen Verkehrsun­fälle im let­zten Neu­jahr auf Alko­hol am Steuer zurück­zuführen sind. Verkehrssicher­heit­sex­perte Thatch­awut Jard­ban­dista warnt jedoch, dass poli­tis­che Änderun­gen hin­sichtlich der Ausweitung der Alko­holverkauf­szeit­en zu einem Anstieg von Verkehrsun­fällen führen könnten.

Er fordert daher stren­gere Strafen, ein­schließlich oblig­a­torisch­er Gefäng­nis­strafen für Fahrer, die unter Alko­hole­in­fluss ste­hen. Die thailändis­che Regierung ste­ht somit vor der Her­aus­forderung, ein Gle­ichgewicht zwis­chen der Reg­ulierung des Alko­holkon­sums und dem Schutz der öffentlichen Sicher­heit zu finden.

Der bevorste­hende Geset­ze­sen­twurf kön­nte einen bedeu­ten­den Schritt in Rich­tung umfassender­er Maß­nah­men zur Alko­holkon­trolle in Thai­land darstellen.

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