Einige haben ihren Senf abgegeben und das sieht man in den Kommentaren. Schreibt mir eure Meinung dazu. Danke jetzt habe ich unten noch einen weitern verwirrten Beitrag über Steuern angehängt .
Rentenbesteuerung für Expats: Ein klarer Leitfaden für Verwirrte von unserem Leser Theo Pitsch
Do., 16. Jan. 2025 | Allgemein
Nachdem das Thema Rentenbesteuerung für soviel Aufruhr gesorgt hat, hoffe ich, mit folgendem Beitrag einigen Expats aufzeigen kann, dass es gar nicht so kompliziert sein muss.
Sie dürfen, wenn Sie wollen, den Artikel samt den echten Zahlen und meinem Namen gerne veröffentlichen.
Rentensteuer — es kann so einfach sein
Vorab: Es ist keine Rentensteuer! Steuerpflichtig ist der aus dem Ausland überwiesene Betrag. Ob dieser aus Rente besteht oder auch andere Einkünfte enthält, spielt keine Rolle.
Das Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Punkt 18⁄2, trifft deshalb nicht zu. Es wird ja keine Rente besteuert, sondern der Betrag, der nach Thailand überwiesen wird. Die Rente habe ich im folgenden Beispiel auch gar nicht angegeben.
Ich war am 13. Januar mit folgender Aufstellung beim Finanzamt in Pattaya:
Ich habe zwar (umgerechnet) 682.978,01 THB auf mein thailändisches Konto überweisen, da aber mein deutsches Konto am 1.Januar 2024 einen Saldo von (umgerechnet) 266.796,89 hatte, konnte der direkt abgezogen werden (das war kein Einkommen aus 2024).
Nach Abzug der üblichen Freibeträge von insgesamt 375.000,00 THB blieb ein zu versteuerndes Einkommen von 41.181,32 übrig und lag damit innerhalb der ersten 150.000 THB, die steuerfrei sind. Ergebnis: Keine Steuer zu bezahlen.
Mir ist bewusst, dass mein Fall nicht alle möglichen Szenarien abdeckt, kann mir aber vorstellen, dass einigen anderen in ähnlicher Lage damit die Bedenken genommen werden, die sie infolge der uneinheitlichen bis falschen Berichterstattung in letzter Zeit aufgebaut hatten.
Tipp am Rande: Wenn man gegen Jahresende auf Überweisungen verzichten kann und dadurch einen höheren Saldo am 1. Januar des folgenden Jahres aufgebaut hat, dann kann dieser bei der nächsten Steueranmeldung komplett wieder als steuerfrei abgezogen werden.
Quelle: Theo Pitsch
Kommentare
Hans | 16.01.2025
@Michael
Genau das geht seit 2024 eben nicht mehr.
Es sei denn, man kann durch einen Steuerbescheid belegen, dass die Einnahmen aus 2023 versteuert wurden.
Nur dann können diese Überweisungen 2024 noch steuerfrei bleiben.
Das Finanzministerium hat dazu auch ein klares Merkblatt herausgegeben.
Nehmt Euch lieber Peter als Vorbild.
Er hat es richtig gemacht.
Und diese Summe ist auch für jeden erträglich.
Hans | 16.01.2025
Nicht zu glauben, welcher Unsinn hier geschrieben wird.
Andre hat alles richtig erläutert.
Die Beamtin nimmt nur die Steuererklärung entgegen und hilft und berät.
Geprüft wird später.
Falschangaben sind eben Steuerhinterziehung.
Es sind alle Thailand zustehenden Einkünfte lt DBA nach Einkunftsarten anzugeben die 2024nach Thailand überwiesen wurden.
Vielleicht gibt es kein Kläger und kein Richter,
aber wenn das Vertrauen bei der Abgabe der Steuererklärung missbraucht wurde, könnten Strafen drohen.
Claudio | 16.01.2025
Sind Krankenheitskosten abzugsfähig z.b Operationen
Ralf | 16.01.2025
Wenn ich das richtig verstanden habe können als verheiratete Person über 65 mindestens folgende Abzüge getätigt werden:
60’000 THB pro Person
190’000 THB da über 65
evtl. noch weitere Abzüge für Krankenkasse, Unterhalt der Schwiegermutter, etc. Was mich jedoch interessiert, es wurden zusätzlich THB 100’000.– in Abzug gebracht! Wofür kann dieser Abzug getätigt werden und wo ist dieser Abzug aufgelistet?
Michael | 16.01.2025
@Andre
Da scheinen Sie ebenfalls etwas missverstanden zu haben, oder Theo hat dies auch nicht so klar dargestellt.
Mein Verständnis ist, dass die 7k EUR (267k THB) nicht in 2023 überwiesen wurden, sondern in den Überweisungen aus 2024 enthalten sind. Da dieser Betrag aber Einkommen aus 2023 darstellt, bleibt er bei Überweisung in 2024 steuerfrei. Deswegen hat Theo auch bei der Umrechnung in THB den Wechselkurs vom 29.12.2023 angesetzt, was der letzte Banktag in 2023 war.
@Theo
Habe ich das so richtig verstanden?
Swissleo | 16.01.2025
An Hans Bachner: „remitted“ bedeutet „eingeführt“. Wenn Sie Bargeld einführen gelten die gleichen Vorgaben wie bei durch Banken transferierte Beträge. Um die Steuerpflicht zu bestimmen, müssen sie belegen, woher das Bargeld stammt. Ist es „Income“ dann ist es steuerpflichtig.
Peter | 16.01.2025
Moin , ich bin so frei meinen Senf dazu zu geben.
Letzte Woche war ich bei meinem zuständigen Finanzamt um mir eine Tin zu holen und zu meiner Überraschung machte mir die junge Beamtin gleich die ganze Steuererklärung fertig .
Sie hat zum ersten 100000 Bath zum zweiten 190000 Bath (über 65) abgezogen zum dritten 60000 Bath (Singel da nicht verheiratet) und 25000 Bath (max. bei Thai Krankenkasse) plus 11440 Bath Lebensversicherung (aus meiner Krankenversicherung) ergibt 385440 Bath abzüge ,blieben noch 222717 Bath Steuerpflicht wovon 150000 (0%) runtergehen dann sind am Ende 72717 Bath mit 5% zuversteuern das waren 3635,85 Bath
@ Hans
Unsinn was sie schreiben.Er hat alles richtig gemacht. Er hat angegeben was er überwiesen hat. Davon abgezogen die 266000 baht die am 31.12 23 auf seinem Konto in Deutschland waren. Minus die erlaubten Abzüge. Bsp. Wenn sie im2024 800000 Baht überweisen und sie nachweisen dass dieses Geld schon vor dem 1. 1 24 auf ihrem Konto in Europa war bezahlen sie gar keine Steuer.
Theo Pitsch | 16.01.2025
Hans: Dass ich die Rente im Beispiel nicht angegeben habe, bedeutet, dass ich sie nicht extra ausgewiesen habe. Sie ist aber im überwiesenen Betrag enthalten, ohne dass ich den aufschlüsseln muss. Ich habe den zu überwiesenen Betrag anzugeben, nicht woraus der zusammengesetzt ist. Schauen Sie sich das Steuerformular an, da gibt es nur ein Feld für den Geldeingang in Thailand.
Wo habe ich also 8.300 Baht Steuern hinterzogen?
Andre: bei dem Punkt 3 geht es doch nicht um eine Überweisung, das steht nirgendwo. Sehen Sie es doch einfach so: Für die Überweisung nach Thailand habe ich das am 1. Jan. bestehende Guthaben mitverwendet und kann es daher vom Überweisungsbetrag abziehen. Es ist ja kein Einkommen aus 2024.
Gerd Schroeder: Worauf die Überweisung „beruht“ wird nirgendwo abgefragt. Der Überweisungsbetrag ist steuerrelevant.
Eric: Den Abzug von 100.000 Baht können alle Rentner geltend machen. Und wenn sie über 65 sind, können weitere 190.000 geltend gemacht werden.
Helmut: Ich denke, auch für Österreicher ist es keine Rentenbesteuerung sondern eine Überweisungsbesteuerung. Selbst dann, wenn die Überweisung nur Rentenbeträge enthält.
Und überhaupt: Rechnen Sie doch einmal nach meinem Beispiel aus, wieviel Steuer auf den überwiesenen Betrag überhaup fällig wird. Abzüge von mindestens 350.000 sind für jeden (über 65) dabei, und von dem Betrag sind die ersten 150.000 Baht sowieso frei. Wenn Sie dabei feststellen, dass keine Steuer fällig wird, können wir und das kompliziert machen doch ersparen!
Andre | 16.01.2025
Sorry, lieber Theo Pitsch
Ja, Ihre tabellarische Aufstellung zur Steuerberechnung ist plausibel und nachvollziehbar. Vergessen Sie dazu meinen vorherigen Kommentar vom 15.01. Der Saldo Ende 2023 kann verrechnet werden, die €-Beträge Ende 2023 auf dem Überweisungskonto sind ja steuerfrei. Also Entschuldigung und Asche auf mein Haupt. Ich war wohl zu lange in den Nachbarländern unterwegs und hatte so beim Thema Steuern mehrere Auszeiten.
Interessant ist Ihr „Tipp am Rande“: Dass auch der Saldo Ende 2024 wieder bei der nächsten Steueranmeldung als steuerfrei abgezogen werden kann. Ich weiß dann allerdings nicht mehr was sich gegenüber den vorherigen alten Steuerbedingungen wesentliches geändert haben sollte. Die steuerfreie Überweisung von steuerpflichtigen Einkünften erst im folgenden Jahr statt im Jahr des Bezugs war ja auch schon früher steuerfrei. Genau das sollte doch ursprünglich vermieden werden!
Theo Pitsch | 16.01.2025
Ach Andre!
Punkt 3. den Sie als falsch und nicht zutreffend bezeichnen, ist doch ganz klar: Das Guthaben in Deutschland, das am 1. Januar bestand, kann doch nicht Einkommen aus 2024 sein! Von dem, was ich überwiesen habe, kann ich deshalb diesen Betrag getrost abziehen. Es war bestimmt keine Glücksache, dass das so akzeptiert wurde.
Auch wenn Sie sich von wem auch immer haben einreden lassen, dass es hier um eine Besteuerung der Rente oder Pension geht: Dem ist nicht so. Der überwiesene Berag ist steuererheblich, auch wenn darin ganz oder teilweise Renteneinkommen enthalten sind.
Deshalb ist das Doppelbesteuerungsabkommen hier nicht relevant.
Hans | 16.01.2025
„Das Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Punkt 18⁄2, trifft deshalb nicht zu. Es wird ja keine Rente besteuert, sondern der Betrag, der nach Thailand überwiesen wird. Die Rente habe ich im folgenden Beispiel auch gar nicht angegeben.“
Das ist falsch und hält einer späteren Überprüfung nicht stand.
Die Einkünfte sind anzugeben und die tatsächliche Überweisung ,im gleichen Kalenderjahr, ist nur ein weiterer, thailändischer Deckel.
Es wurden also rund 8.300 Baht Steuern hinterzogen.
Andre hat recht.
Jeder muss wissen auf was er sich einlässt.
Auf Glücksritter zu hören könnte nach hinten losgehen, wenn eine spätere Überprüfung stattfinden sollte.
Helmut | 16.01.2025
Für Oesterreicher sieht die Sache vollkommen anders aus: Das DBA zwischen unseren Ländern besagt, dass die Besteuerung des Einkommens jenem Land unterliegt, in dem man 183 Tage und mehr pro Jahr verbringt. In Deutschland wird die Steuer auf die Rente/Pension auf jeden Fall in D fällig – das ist der große Unterschied. Und da die Steuern in Thailand wesentlich geringer sind wie in Oesterreich, zahle ich hier gerne Steuern! Das liegt daran, wie schon der Autor des Berichtes richtig feststellte, dass Thailand nur die transferierten Beträge besteuert. Wenn ich denn also demnächst beim Thai-Finanzamt meine Steuererklärung abgebe und ca. 1.100,– Euro Steuern zahle, erhalte ich die vom oest. Finanzamt verlangte Wohnsitzbestätigung, mit der ich dann die vom oest. Finanzamt einbehaltene Lohnsteuer des VORANGEGANGENEN JAHRES zurückfordern kann. Das werden dann ca. 6.500,– Euro sein.
Sollte sich der Thailändische Staat jedoch demnächst dazu entschließen, das Einkommen (Pension) zur Gänze – unabhängig davon, ob nach Thailand überwiesen oder nicht – zu besteuern, ist das Ganze nicht mehr so prickelnd.
Andre | 15.01.2025
Lieber Theo Pitsch
Da haben Sie aber Glück gehabt, dass ihre Aufstellung zu den Überweisungen so akzeptiert wurde, denn diese Aufstellung ist teilweise falsch.
Grundsätzlich gilt und das ist eigentlich selbsterklärend, dazu braucht man kein Steuerfachmann zu sein:
1. Für die Berechnung der Einkommensteuer 2024 nur relevant ist, was im zugehörigen Steuerkalenderjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 an steuerpflichtigen Beträgen nach Thailand überwiesen wurde.
2. Was steuerpflichtige Beträge sind regeln einerseits die thailändischen Steuervorschriften und ggf. andererseits die in der Rechtsfolge höherrangigen internationalen Steuerabkommen – die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
3. Da Sie Deutscher sind, muss der thailändische Fiskus bei der Steuerberechnung das gültige Deutsch-Thailändische DBA beachten. Hier ist auch genau festgelegt, welchem Land bei welchen Einkommensarten das Besteuerungsrecht zusteht.
Punkt 1 bis 3 sind natürlich Binsen, ich erwähne die trotzdem da Sie folgendes falsch ausgeführt haben, Zitat: „Steuerpflichtig ist der aus dem Ausland überwiesene Betrag. Ob dieser aus Rente besteht oder auch andere Einkünfte enthält, spielt keine Rolle.“ Richtig ist dagegen: Nur in Thailand steuerpflichtige Beträge, die nach Thailand überwiesen werden, sind in Thailand steuerpflichtig!
Eine weitere Aussage von Ihnen ist unverständlich, Zitat: „Das Doppelbesteuerungsabkommen, insbesondere Punkt 18⁄2, trifft deshalb nicht zu. Es wird ja keine Rente besteuert, sondern der Betrag, der nach Thailand überwiesen wird.“ Der Artikel 18.2 hat generell nichts mit der Rente zu tun, genauer mit der gesetzlichen Altersrente. Artikel 18.2 regelt die Besteuerung von Pensionen und Alterseinkünften die aus Tätigkeiten bei Gebietskörperschaften stammen. Ich hatte dazu bereits mehrfach kommentiert.
Nun zu Ihrer Aufstellung mit der Sie beim Finanzamt in Pattaya waren:
1. Richtig und zutreffend für 2024 ist die erste Berechnungszeile, die Überweisung fällt in das Steuerkalenderjahr 2024
2. Richtig und zutreffend für 2024 ist die zweite Berechnungszeile, die Überweisung fällt in das Steuerkalenderjahr 2024
3. Falsch und nicht zutreffend ist die dritte Berechnungszeile, die Überweisung fand 2023 statt und nicht im Steuerkalenderjahr 2024. Diese Überweisung kann also für 2024 keine Berücksichtigung finden! Schon gar nicht können Sie den in 2023 überwiesenen Betrag von 266.796,89 THB von den in 2024 überwiesenen Beträgen subtrahieren!
Fazit: Sie hatten Glück! Die Steuer bearbeitende Person hat offenbar ihre Aufstellung gar nicht verstanden. Überweisungen nach Thailand aus dem Jahr 2023 können Sie für Überweisungen im Jahr 2024 nicht steuermindernd gelten machen. Sie hätten richtigerweise ein zu versteuerndes Einkommen für das Steuerjahr 2024 von 307.978,21 THB (682.978,21-375.000) gehabt, dieser Betrag liegt über der Freigrenze der ersten Steuerstufe von 150.000 THB mit 0 % Steuern und Sie hätten somit Einkommensteuern zahlen müssen.
Gerhard | 15.01.2025
@ Eric…. Wie vom Theo beschrieben, habe auch ich 100.000 zusätzlich abgesetzt und nach allen Abzuegen rund 400.000 deklariert und darauf keine Steuern bezahlt. Wenn Du Deine Rente von 2024, 2025 oder später nach Thailand überweist hat es keinen Einfluss in der Besteuerung bzw. Anmeldung. Bis Dato werden ja keine Einkuenfte versteuert, sondern nur die Ueberweisungen. Der Geldfluss ist Grundlage, nicht die Quelle. Ich hoffe es bleibt so.
Eric | 15.01.2025
Ich hätte da zwei Fragen zu Ihrer Aufstellung:1. Sie habe da eine Position von 100’000 THB als Pension abgezogen. Wo ist das aufgelistet dass dieser Abzug bei Renten (AHV oder Pension) gemacht werden kann? 2. Wenn ich die Rente von 2024 oder 2025 erst im darauffolgenden Jahr überweise, gilt diese Ueberweisung dann nicht mehr als Einkommen sondern als Vermögen?
Gerd Schroeder | 15.01.2025
Falsch! Wenn die Überweisung auf einer Rente, oder Pension beruht, die in Deutschland versteuert wurde (Bei Pensionen ist das immer der Fall) trifft das Doppelbesteuerungsabkommen selbstverständlich zu!
Hans Bachner | 15.01.2025
Es geht viel einfacher: da ich sowieso jedes Jahr für mindestens 4 Wochen in D bin, nehme ich die Kohle in Cash mit. Im Flughafen München gehe ich zum Zoll und melde mein Barvermögen nachweislich als meine Jahresrente (mittels Ausdrucken der DKB, eine der wenigen Banken, die ein Konto gewähren ohne Wohnsitz in D, Bank) an. In Bangkok Suvarnabhumi gehe ich im Keller zum „Super Rich“ und wechsle in THB. Und die blitzüberweisen mir das Geld auf mein Konto in Thailand. Somit wird das Geld nicht aus dem Ausland überwiesen und ich habe meine Ruhe. Das geht natürlich nur, wenn man so viel Reserven hat, um 1 Jahr und länger über die Runden zu kommen.
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Auswanderer aus Pattaya erhalten Updates zu Auslandsüberweisungen und Einkommensteuer
Do., 16. Jan. 2025 | Osten
PATTAYA, Thailand — Bei einem voll besetzten Treffen des Pattaya City Expat Club wurden Neuigkeiten über die umstrittene Politik der thailändischen Steuerbehörde in Bezug auf nach Thailand überwiesene Auslandseinkommen gehört.
Die beiden eingeladenen Vertreter der American International Tax Advisers Co. waren Direktor Thomas Carden und Steueranwalt Patcha Inkudanonda, der in regelmäßigem Kontakt mit den örtlichen Steuerbehörden stand.
Patcha erklärte, dass einige Expats weder eine thailändische Steueridentifikationsnummer beantragen noch eine Steuererklärung ausfüllen müssten.
Dabei handele es sich um Ausländer, die sich im Kalenderjahr 2024 weniger als 180 Tage in Thailand aufhielten, um diejenigen, die kein Bargeld aus dem Ausland überwiesen hatten, um diejenigen, die nur Einkommen überwiesen hatten, das sie bis zum 31. Dezember 2023 verdient hatten, und um Inhaber eines 10-jährigen Langzeitaufenthaltsvisums (LTR).
Anderen Expats wird allgemein geraten, sich eine Steuernummer zu besorgen und bis Ende März 2025 eine Steuererklärung einzureichen.
Es sei nicht nötig, Belege beizufügen, aber sie erinnerte die Teilnehmer daran, dass alle ausländischen Einkünfte addiert werden sollten, obwohl die Erklärung nicht automatisch die Steuerpflicht bedeute.
In einer Eilmeldung hatte die thailändische Steuerbehörde erst kürzlich klargestellt, dass die Verwendung einer ausländischen Kreditkarte zum Erhalt von thailändischen Baht nun in die Definition von Einkommen einbezogen sei.
Auf Fragen antwortete Herr Carden, die thailändische Regierung habe versprochen, Doppelbesteuerungsabkommen mit 61 Ländern einzuhalten. Diese seien jedoch alle einzigartig und könnten nicht als eine Art pauschale Immunität verwendet werden.
Er schlug vor, dass ein Expat in der eingereichten Steuererklärung auf die geltenden Bedingungen verweisen sollte, indem er einen Vorbehalt oder eine Warnung aussprach.
Herr Carden betonte mehrmals, dass die Regierung die Einkommensteuerbemessungsgrundlage absichtlich verbreitere, räumte jedoch ein, dass kleine Fische in einem Netz gefangen würden, das für größere Fische bestimmt sei, insbesondere für reiche Thailänder.
Andere Fragesteller baten um Klarstellung zu Investitionstransfers
Ist zum Beispiel eine Auslandsüberweisung zum Kauf einer thailändischen Eigentumswohnung zwangsläufig steuerpflichtig? Herr Carden sagte, die Angelegenheit sei noch nicht vollständig geklärt.
Er räumte auch ein, dass die Verwendung ausländischer Kreditkarten zum Kauf von Waren in Thailand ein weiteres heikles Thema sei und von den Steuerbehörden nur schwer überwacht werden könne.
Es sei offensichtlich, sagte Herr Carden, dass die thailändische Steuerbehörde im Zuge der Weiterentwicklung der Politik einige Entscheidungen treffe.
Einige Mitglieder fragten sich, wie die Steuerbehörde die Finanzen so vieler Personen verfolgen würde.
Patcha verwies auf das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, das im Wesentlichen bedeutete, dass internationale Bankdaten verfügbar wären, wenn die thailändischen Behörden dies verlangten.
Sowohl sie als auch Herr Carden waren besorgt, dass Expats, die das ganze Thema jetzt ignorieren, später einer Prüfung unterzogen werden könnten. An diesem Punkt müssten sie ihre Nichteinreichung begründen. Der wichtigste Punkt des Treffens war, Aufzeichnungen über alle Finanztransaktionen mit ausländischem Bargeld aufzubewahren.