GRENZWERT FÜR ILLEGALE DROGEN FESTGELEGT, UM DEM GEFÄNGNIS AUSZUWEICHEN
So wird beispielsweise ein Straftäter, der zum Zeitpunkt der Festnahme bis zu fünf Meth-Pillen oder 500 Milligramm besitzt, von Gesetzes wegen als Drogenkonsument behandelt. Nach dem Gesetz wird bei Personen, die geringe Mengen einer illegalen Droge besitzen, davon ausgegangen, dass sie die Absicht haben, sie zu konsumieren. Sie sollen eine Entziehungskur machen und von einer Haftstrafe verschont werden.