Chiang Mai Ausgangssperre für Jugendliche

Per­so­n­en unter 18 Jahren ist es unter­sagt, ihre Woh­nung nach 22 Uhr ohne einen Erziehungs­berechtigten zu ver­lassen, um ihre Sicher­heit zu gewährleis­ten und sie davon abzuhal­ten, sich zu ver­sam­meln und Straftat­en zu begehen.

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