Rentner haben nicht zu befürchten was Steuern betrifft

Jet­zt wurde klargestellt, dass das Bargeld der thailändis­chen Einkom­men­steuer unter­liegt, unab­hängig davon, ob es in einem anderen Jahr hier­her gebracht wurde. Das Finan­zamt sucht nach unver­s­teuerten Einkün­ften aus Geschäften im Aus­land, Off­shore-Kon­ten, Immo­biliengewin­nen und der­gle­ichen. Was die Rent­ner bet­rifft, die hier von bere­its ver­s­teuerten Einkün­ften wie Renten leben, so meinte Peerasan, sie hät­ten nichts zu befürchten.

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