Die Schweizer machen Schlagzeilen.

Die Polizei beschuldigte ihn später der Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge und des Unge­hor­sams gegenüber ein­er geset­zlichen Anord­nung, da er sich weigerte, seinen Namen zu unter­schreiben, um die Anklage anzuerken­nen, und sich weigerte, seine Fin­ger­ab­drücke zu nehmen.

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