Rentner haben nicht zu befürchten was Steuern betrifft
Jetzt wurde klargestellt, dass das Bargeld der thailändischen Einkommensteuer unterliegt, unabhängig davon, ob es in einem anderen Jahr hierher gebracht wurde. Das Finanzamt sucht nach unversteuerten Einkünften aus Geschäften im Ausland, Offshore-Konten, Immobiliengewinnen und dergleichen. Was die Rentner betrifft, die hier von bereits versteuerten Einkünften wie Renten leben, so meinte Peerasan, sie hätten nichts zu befürchten.