Du betrachtest gerade Steuern und etwas Licht ins Dunkel bringen.

Steuern und etwas Licht ins Dunkel bringen.

Damit sie auch morgen noch, ohne sorgen in Thailand leben können. Der Wochenblitz berichtet.

Steuer­tipps für Expats in Thai­land: So max­imieren Sie Ihre Frei­be­träge — Der kom­plette Leit­faden — Neuster Stand

Steuertipps für Expats in Thailand: So maximieren Sie Ihre Freibeträge - Der komplette Leitfaden - Neuster Stand

Mo., 06. Jan. 2025 | Allgemein

Willkom­men zu unserem Leit­faden zu Steuer­sätzen, Frei­be­trä­gen und Abzü­gen für Expats in Thai­land. Hier erläutern wir das Einkom­men­steuer­sys­tem für Expats und zeigen Steuer­sätze und Klassen basierend auf dem Einkom­men. Besteuerung aus­ländis­ch­er Renten in Thai­land: Ein umfassender Leit­faden find­en Sie weit­er unten:

Wir erläutern auch die ver­füg­baren per­sön­lichen Frei­be­träge und Abzüge

Da die jüng­sten Steuerän­derun­gen Auswirkun­gen auf Expats haben, ist es wichtig, auf dem Laufend­en zu bleiben. Lesen Sie unseren aus­führlichen Beitrag zu diesen Aktu­al­isierun­gen, um zu ver­ste­hen, wie sie sich auf Sie auswirken. Unser Leit­faden soll klare, unkom­plizierte Infor­ma­tio­nen bieten, die Ihnen helfen, Ihre Steuerpflicht­en in Thai­land effizient zu erfüllen.

Thailändis­che Einkom­men­steuer­sätze und Klassen

Thai­lands Einkom­men­steuer­sys­tem ist wie viele andere pro­gres­siv, das heißt, je mehr Sie ver­di­enen, desto höher ist der Steuer­satz, den Sie zahlen.

Ein­fach aus­ge­drückt: Wohlhaben­dere Per­so­n­en tra­gen eine höhere Steuer­last, während Per­so­n­en mit niedrigem bis mit­tlerem Einkom­men weniger Steuern zahlen. Es han­delt sich hier um das Jahre­seinkom­men. Die Einkom­men­steuer­sätze in Thai­land vari­ieren je nach Einkom­men­sniveau zwis­chen 0 % und 35 %.

Hier ist ein Beispiel für die Aufschlüsselung:

Steuertipps für Expats in Thailand: So maximieren Sie Ihre Freibeträge - Der komplette Leitfaden - Neuster Stand
  • Die ersten 150.000 Baht Ihres Einkom­mens sind steuerfrei.
  • Die näch­sten 150.000 Baht wer­den mit 5 % besteuert.
  • Die fol­gen­den 200.000 Baht wer­den mit 10 % besteuert.

Dieser Satz steigt in ähn­lichen Schrit­ten an und erre­icht bei Einkom­men über 5 Mil­lio­nen Baht bis zu 35 %. Ihr steuerpflichtiges Einkom­men wird nicht mit einem einzi­gen Steuer­satz besteuert, son­dern auf diese Steuerk­lassen aufgeteilt.

Wenn Sie beispiel­sweise ein steuerpflichtiges Einkom­men von 1,2 Mil­lio­nen Baht haben, wer­den ver­schiedene Teile Ihres Einkom­mens mit unter­schiedlichen Steuer­sätzen besteuert, was zu einem kom­binierten effek­tiv­en Steuer­satz von etwa 13,75 % führt.

Diese Tabelle zeigt die aktuellen Steuer­sätze und Klassen:

Frei­be­träge und Abzüge bei der thailändis­chen Einkommensteuer

  • 60.000 Baht jew­eils für Sie und Ihren Ehep­art­ner (sofern Sie kein Einkom­men haben)
  • 30.000 Baht pro Kind, mit einem zusät­zlichen Zuschuss für weit­ere Kinder, die ab 2018 geboren werden.
  • Für Adop­tivkinder ste­hen die gle­ichen Leis­tun­gen zu, es kön­nen jedoch Ansprüche für max­i­mal drei Kinder gel­tend gemacht werden.
  • 30.000 Baht für die Pflege jedes Eltern­teils (über 60 und mit ein­er thailändis­chen Steuer­num­mer und einem Jahre­seinkom­men von nicht mehr als 30.000 Baht) und 60.000 Baht für die Pflege behin­dert­er oder erwerb­stätiger Familienmitglieder.

Steuerzahler, die 65 Jahre oder älter sind, haben Anspruch auf einen zusät­zlichen per­sön­lichen Frei­be­trag von 190.000 Baht. Dieser kommt zu ihrem per­sön­lichen Frei­be­trag von 60.000 Baht hinzu.

Per­sön­liche Abzüge

Die fol­gen­den Abzüge kön­nen bei Ihrer Rück­er­stat­tung gel­tend gemacht werden.

Wohltätige Spenden

  • Spenden an bes­timmte Insti­tu­tio­nen (Bildungs‑, Gesundheits‑, religiöse und anerkan­nte Wohltätigkeit­sor­gan­i­sa­tio­nen) kön­nen nach Abzug ander­er Abzüge bis zu 10 % Ihres Einkom­mens abge­set­zt werden.
  • Einige Spenden, etwa an Bil­dungs- oder Gesund­heit­spro­jek­te, kön­nen dop­pelt abge­set­zt wer­den, der Gesamt­be­trag darf jedoch 10 % Ihres Einkom­mens nicht überschreiten.

Lebensver­sicherung

  • Prämien für Lebensver­sicherun­gen sind bis zu 100.000 Baht abzugs­fähig, allerd­ings nur, wenn die Laufzeit der Police min­destens zehn Jahre beträgt und der Anbi­eter in Thai­land reg­istri­ert ist.
  • Prämien für Renten­lebensver­sicherun­gen kön­nen bis zu 15 % Ihres Einkom­mens oder 200.000 Baht abge­zo­gen wer­den, je nach­dem, welch­er Betrag niedriger ist.

Die Summe aller Renten- und Spar­beiträge darf 500.000 Baht pro Jahr nicht überschreiten

* Wenn Ihr Ehep­art­ner kein Einkom­men hat und Sie seine Lebensver­sicherung bezahlen, kön­nen Sie bis zu 10.000 Baht abziehen.

Kranken­ver­sicherung

Prämien sind bis zu 25.000 Baht für Sie selb­st und 15.000 Baht für Ihre Eltern abzugs­fähig (mit ein­er thailändis­chen Steuer­num­mer und einem Wohn­sitz in Thai­land mit einem Einkom­men von weniger als 30.000 Baht).

Die Kranken­ver­sicherungspläne müssen in Thai­land reg­istri­ert sein.

Die Gesamtabzüge für Kranken- und Lebensver­sicherung dür­fen zusam­men 100.000 Baht nicht überschreiten.

Schwanger­schaft und Geburt

* Bis zu 60.000 Baht pro Schwanger­schaft für Schwanger­schafts- und Geburtskosten.

Hypotheken­zin­sen

* Zin­sen für eine Hypothek auf Ihren Namen für den Kauf oder Bau eines Haus­es in Thai­land kön­nen bis zu 100.000 Baht abge­zo­gen werden.

Altersvor­sorge und Sparen

  • Beiträge zu Renten­fonds sind bis zu 30 % Ihres steuerpflichti­gen Einkom­mens oder 500.000 Baht inner­halb der kom­binierten Gren­ze für Rente und Erspar­nisse absetzbar.
  • Investi­tio­nen in Super-Spar­fonds sind bis zu 30 % des steuerpflichti­gen Einkom­mens oder 200.000 Baht abset­zbar, eben­falls inner­halb der­sel­ben kom­binierten Grenze.

Sozialver­sicherung

Beiträge zur Sozialver­sicherung sind abzugsfähig.

Abzug für Erwerbseinkommen

Sie kön­nen 50 % Ihres Arbeit­seinkom­mens, bis zu einem Höch­st­be­trag von 100.000 Baht, von Ihrem steuerpflichti­gen Einkom­men abziehen. Sie kön­nen jedoch keine geschäfts­be­zo­ge­nen Aus­gaben gel­tend machen.

Geschäftsabzüge

Dies ist branchen­spez­i­fisch und Geschäft­saus­gaben, die direkt mit Ihrem Unternehmen in Zusam­men­hang ste­hen, kön­nen abge­zo­gen wer­den. Sie kön­nen je nach Geschäft­styp einen Stan­dard­abzug zwis­chen 10 % und 60 % wählen.

Geschäftsver­luste

Sie kön­nen keine Betrieb­sver­luste vor- oder zurücktragen.

Besteuerung aus­ländis­ch­er Renten in Thai­land: Ein umfassender Leitfaden

Die Ver­wal­tung aus­ländis­ch­er Renten kann für in Thai­land lebende Expats kom­pliziert sein, ins­beson­dere auf­grund der beson­deren Steuer­vorschriften des Lan­des. Da immer mehr Rent­ner und Langzeit­be­wohn­er Thai­land zu ihrer Heimat machen, ist es für die Finanz­pla­nung von entschei­den­der Bedeu­tung gewor­den, zu wis­sen, wie aus­ländis­che Renten besteuert wer­den. Jüng­ste Änderun­gen der Steuer­vorschriften haben den Bedarf an Klarheit darüber, wie Renten nach thailändis­chem Steuer­recht behan­delt wer­den, nur noch erhöht.

Dieser Leit­faden soll Expats dabei helfen, sich in der Kom­plex­ität der Rentenbesteuerung in Thai­land zurechtzufind­en. Wir wer­den unter­suchen, wie Thai­lands auf Über­weisun­gen basieren­des Steuer­sys­tem funk­tion­iert, welche Renten steuerpflichtig sind und wie Expats von Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBAs) prof­i­tieren kön­nen. Unab­hängig davon, ob Sie eine Rente aus einem der 61 Län­der mit einem beste­hen­den DBA beziehen, darunter die USA, Großbri­tan­nien, Aus­tralien, Kana­da, irgend­wo in der EU oder aus einem anderen Land, bietet dieser umfassende Leit­faden die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen, die Sie benöti­gen, um Ihr Renteneinkom­men zu ver­wal­ten und thailändis­chen Steuerpflicht­en nachzukommen.

Überblick über Thai­lands Steuer­sys­tem für Expats 

Regeln für den Steuerwohnsitz

Das thailändis­che Steuer­sys­tem basiert auf dem Wohn­sitz. Die Fest­stel­lung, ob Sie ein Steuerin­län­der sind, ist entschei­dend für das Ver­ständ­nis Ihrer Steuerpflicht­en. Nach thailändis­chem Recht gel­ten Sie als Steuerin­län­der, wenn Sie inner­halb eines Kalen­der­jahres min­destens 180 Tage im Land ver­brin­gen. Diese 180-Tage-Regel gilt unab­hängig davon, ob die Tage aufeinan­der fol­gen oder nicht.

Diese Regel gilt für Expats mit ver­schiede­nen Visaarten, darunter Ruhestands‑, Heirats- und Geschäftsvisa. Wichtig ist, dass Steuer­wohn­sitz nicht unbe­d­ingt Staats­bürg­er­schaft oder Dauer­aufen­thalt bedeutet; er wird auss­chließlich durch die Dauer des Aufen­thalts in Thai­land bestimmt.

Thai­lands Grund­lage für Überweisungssteuer

Thai­land betreibt ein Sys­tem mit Über­weisungss­teuern, was bedeutet, dass nur ins Land gebracht­es (über­wiesenes) Einkom­men steuerpflichtig ist. Dies ist ein wichtiger Fak­tor für Expats, da im Aus­land ver­di­entes Einkom­men nicht besteuert wird, es sei denn, es wird im Jahr des Einkom­mens nach Thai­land überwiesen.

Wenn Einkom­men, ein­schließlich Renten, nicht nach Thai­land über­wiesen wird, bleibt es steuer­frei. Dies bietet Expats die Möglichkeit, ihre Einkom­mensströme effizient zu ver­wal­ten. Sobald Gelder jedoch auf ein thailändis­ches Bankkon­to über­wiesen wer­den, unter­liegen sie der thailändis­chen Besteuerung, unab­hängig davon, ob es sich um Renten oder andere Einkom­mensfor­men handelt.

Renten als steuerpflichtiges Einkommen

Für viele Expa­tri­ates in Thai­land sind Renten ein wichtiger Bestandteil ihrer Finanz­pla­nung. Gemäß den thailändis­chen Steuer­vorschriften wer­den Renten aus Beschäf­ti­gung im Aus­land gemäß Abschnitt 40(1) des Steuerge­set­zes als steuerpflichtiges Einkom­men eingestuft. Dies bedeutet, dass jede nach Thai­land über­wiesene Rente steuerpflichtig ist. 

Renten kön­nen aus dem öffentlichen oder pri­vat­en Sek­tor stam­men und stellen in der Regel einen wesentlichen Teil des Einkom­mens von Rent­nern dar. Da diese Gelder bei Über­weisung nach Thai­land steuerpflichtig wer­den, kann eine sorgfältige Pla­nung der Rentenüber­tra­gun­gen die Gesamt­s­teuer­last erhe­blich bee­in­flussen. Eine effek­tive Finanz­pla­nung ermöglicht es Rent­nern, ihre Steuer­schuld zu min­imieren und ihre Gelder effizien­ter zu ver­wal­ten, wodurch die Ein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze sichergestellt wird.

Für Expats, die auf Renteneinkün­fte angewiesen sind, ist es wichtig, die Bes­tim­mungen von Abschnitt 40(1) zu ver­ste­hen. Dieses Wis­sen hil­ft bei der effek­tiv­en Steuerver­wal­tung und stellt sich­er, dass die Altersvor­sorge sowohl finanziell vorteil­haft ist als auch den thailändis­chen Steuer­vorschriften entspricht.

Jüng­ste Änderun­gen bei der Rentenbesteuerung für Expats 

Wichtige Ankündi­gun­gen

Vor Kurzem hat die thailändis­che Steuer­be­hörde mehrere Klarstel­lun­gen einge­führt, die sich auf die Besteuerung von Einkün­ften aus aus­ländis­chen Quellen , ein­schließlich Renten, auswirken. Diese Ankündi­gun­gen enthal­ten wichtige Neuerun­gen für Expa­tri­ates, die auf aus­ländis­che Renten angewiesen sind.

  • 15. Sep­tem­ber 2023 : Die erste wichtige Ankündi­gung war eine abteilungsin­terne Anord­nung, die klarstellte, wie aus­ländis­che Einkün­fte, ein­schließlich Renten, bei der Über­weisung nach Thai­land behan­delt wer­den. Diese Anord­nung sollte sich­er­stellen, dass die Steuer­vorschriften ein­heitlich und gerecht auf alle Einkom­men­sarten, ein­schließlich Renten, angewen­det werden.
  • 20. Novem­ber 2023 : Eine weit­ere Klarstel­lung wurde her­aus­gegeben, die bestätigt, dass Barguthaben aus früheren Jahren auf aus­ländis­chen Kon­ten in kün­fti­gen Jahren nach Thai­land über­wiesen wer­den kön­nen, ohne dass eine Steuerpflicht entste­ht. Diese Aktu­al­isierung ist für diejeni­gen von entschei­den­der Bedeu­tung, die vorhaben, ange­sam­melte Pen­sions­fonds einzubrin­gen, da sie sich­er­stellt, dass nur Einkom­men, das im sel­ben Steuer­jahr ver­di­ent und über­wiesen wird, der Besteuerung unterliegt.
  • 1. Jan­u­ar 2024 : Dies ist das Datum des Inkraft­tretens der aktu­al­isierten Regeln zur Besteuerung aus­ländis­ch­er Einkün­fte. Diese Ankündi­gun­gen führten zwar keine neuen Geset­ze ein, liefer­ten jedoch klarere Leitlin­ien zu den beste­hen­den Bes­tim­mungen, ins­beson­dere zur Besteuerung aus­ländis­ch­er Renten bei Über­weisung nach Thailand.

Auswirkun­gen dieser Änderungen

Die jüng­sten Regelk­lärun­gen wirken sich direkt darauf aus, wie Aus­län­der ihre Renteneinkün­fte ver­wal­ten, wenn sie in Thai­land leben.

  • Steuerpflichtige Über­weisung : Die Aktu­al­isierun­gen bestäti­gen, dass Renten als aus­ländis­ches Einkom­men steuerpflichtig wer­den, sobald sie nach dem 1. Jan­u­ar 2024 auf ein thailändis­ches Bankkon­to über­wiesen wer­den. Allerd­ings kön­nen Expats, die vor 2024 Bargeld auf aus­ländis­chen Bankkon­ten hiel­ten, es steuer­frei nach Thai­land bringen.
  • Klarstel­lun­gen, keine neuen Geset­ze : Es ist wichtig zu beto­nen, dass diese Ankündi­gun­gen keine neuen Geset­ze ein­führen, son­dern die Ausle­gung beste­hen­der Steuerge­set­ze klarstellen. Für Expats bedeutet dies, dass die Grund­prinzip­i­en der Rentenbesteuerung — näm­lich, dass Einkom­men bei Über­weisung besteuert wird — gle­ich bleiben. Die klar­eren Regeln ermöglichen jedoch eine bessere Pla­nung und Ver­wal­tung von Über­weisun­gen, ins­beson­dere in Bezug auf ältere Erspar­nisse und anges­parte Rentenfonds.

Für Expa­tri­ates ist das Ver­ständ­nis dieser Klarstel­lun­gen von entschei­den­der Bedeu­tung, da sie zur Ein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze beitra­gen und gle­ichzeit­ig Möglichkeit­en zur Opti­mierung von Rentenüber­tra­gun­gen und Min­imierung der Steuer­last bieten.

Welche aus­ländis­chen Renten sind in Thai­land steuerpflichtig? 

Steuerpflichtiges Renteneinkom­men

Im thailändis­chen Steuer­sys­tem sind bes­timmte Arten von Renteneinkün­ften aus dem Aus­land steuerpflichtig, wenn sie nach Thai­land über­wiesen wer­den. Nach dem Steuerge­setz gel­ten nach Thai­land über­wiesene Renten als steuerpflichtiges Einkom­men und unter­liegen der thailändis­chen Einkom­men­steuer, sobald sie auf ein thailändis­ches Bankkon­to über­wiesen werden.

  • Britis­che Renten : Britis­che staatliche und pri­vate Renten sind steuerpflichtiges Einkom­men und möglicher­weise steuerpflichtig, wenn sie nach Thai­land über­wiesen wer­den. Dazu gehören Endge­halt, beitrag­sori­en­tierte Renten, SIPPs und Annu­itäten. Pen­sions­be­träge bei Renten­be­ginn (in Großbri­tan­nien nor­maler­weise steuer­frei) gel­ten eben­falls als steuerpflichtiges Einkom­men, wenn sie nach Thai­land über­wiesen werden.
  • Aus­tralis­che Altersvor­sorge : Wenn sie nach Thai­land über­wiesen wird, wird die aus­tralis­che Altersvor­sorge als steuerpflichtiges Einkom­men behan­delt und ist möglicher­weise steuerpflichtig. Dies umfasst sowohl Renten­bezüge als auch Pauschalzahlungen.
  • Andere europäis­che Renten : Renten aus Län­dern wie Deutsch­land, den Nieder­lan­den und der Schweiz unter­liegen nach thailändis­chem Recht eben­falls der Steuerpflicht, wenn sie über­wiesen wer­den. Wie in anderen Län­dern gilt die Steuerpflicht nur, wenn die Renteneinkün­fte nach Thai­land über­wiesen werden.

Expats müssen den Zeit­punkt und die Höhe der Rentenüber­weisun­gen sorgfältig ver­wal­ten, um sicherzustellen, dass sie die thailändis­chen Steuerge­set­ze ein­hal­ten und gle­ichzeit­ig ihre Steuerverbindlichkeit­en optimieren.

Steuer­freies Renteneinkommen

Nicht alle aus­ländis­chen Renten sind in Thai­land steuerpflichtig. Einige Renten sind von der thailändis­chen Steuer ausgenom­men, sofern das Einkom­men nicht nach Thai­land über­wiesen wird.

  • US-Sozialver­sicherung : Renten, die über die US-Sozialver­sicherung bezo­gen wer­den, sind in Thai­land dank des Dop­pelbesteuerungsabkom­mens (DBA) zwis­chen den bei­den Län­dern nicht steuerpflichtig. Diese Befreiung gilt auch, wenn die Rente nach Thai­land über­wiesen wird.
  • Kanadis­che Renten : Kanadis­che staatliche Renten (wie der Cana­da Pen­sion Plan oder Old Age Secu­ri­ty) sind in Thai­land eben­falls nicht steuerpflichtig. Gemäß dem DTA zwis­chen Kana­da und Thai­land wer­den diese Renten nur in Kana­da besteuert, und selb­st bei Über­weisung wird keine zusät­zliche thailändis­che Steuer erhoben.
  • Andere nicht über­wiesene Renten : Alle Renteneinkün­fte, die auf aus­ländis­chen Kon­ten verbleiben und nicht nach Thai­land über­wiesen wer­den, bleiben steuer­frei. Das bedeutet, dass Expats ihre Renteneinkün­fte im Aus­land belassen kön­nen, ohne thailändis­che Steuer­schulden zu tra­gen, solange die Gelder nicht ins Land gebracht werden.

Über­weisung von Einkün­ften aus Vorjahren

Ein kri­tis­ch­er Aspekt des auf Über­weisun­gen basieren­den Steuer­sys­tems Thai­lands ist die Behand­lung von Einkün­ften aus früheren Jahren. Nach den klar­eren Regeln, die ab dem 1. Jan­u­ar 2024 in Kraft treten, kön­nen alle vor 2024 ver­di­en­ten und im Aus­land belasse­nen Renteneinkün­fte ohne Steuerpflicht nach Thai­land über­wiesen werden.

  • Einkom­men vor 2024 : Wenn Sie vor 2024 Renteneinkün­fte auf einem aus­ländis­chen Kon­to ange­sam­melt haben und diese nach dem 1. Jan­u­ar 2024 nach Thai­land über­weisen, sind diese Einkün­fte nicht steuerpflichtig. Dies bietet Expats Flex­i­bil­ität bei der Ver­wal­tung ihrer Renteneinkün­fte und ermöglicht es ihnen, ältere Erspar­nisse einzubrin­gen, ohne Steuer­strafen zu befürchten.
  • Barguthaben : Eben­so kön­nen alle Barguthaben, die sich am 31. Dezem­ber 2023 auf aus­ländis­chen Kon­ten befind­en, jed­erzeit nach Thai­land über­wiesen wer­den, ohne dass thailändis­che Steuerpflicht­en anfall­en, sofern diese Gelder nicht nach dem 1. Jan­u­ar 2024 ver­di­ent wurden.

Das Ver­ständ­nis dieser Unter­schiede ermöglicht es Expa­tri­ates, ihre Rentenüber­weisun­gen strate­gisch zu ver­wal­ten und so sicherzustellen, dass sie die thailändis­che Steuerge­set­zge­bung ein­hal­ten und gle­ichzeit­ig ihre Steuer­be­las­tung minimieren.

Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) verstehen

Zweck von DBAs

Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) sind Verträge, die ver­hin­dern sollen, dass das­selbe Einkom­men zweimal besteuert wird — ein­mal im Land, aus dem das Einkom­men stammt, und noch ein­mal im Land, in dem der Steuerzahler seinen Wohn­sitz hat. Diese Abkom­men sind beson­ders für Expa­tri­ates von Vorteil, die im Aus­land Einkom­men wie Renten aus ihrem Heimat­land beziehen.

Für in Thai­land lebende Expats sind DTAs von entschei­den­der Bedeu­tung, um sicherzustellen, dass Einkom­men wie aus­ländis­che Renten nicht der Dop­pelbesteuerung unter­liegen. Wenn Sie Steuern auf Ihre Rente in dem Land gezahlt haben, in dem Sie sie ver­di­ent haben, kön­nen Sie mit einem DTA dieses Einkom­men entwed­er von der thailändis­chen Steuer befreien oder eine Steuergutschrift beantra­gen, um die thailändis­che Steuer­schuld auszu­gle­ichen. Dieses Sys­tem sorgt für Fair­ness und ver­hin­dert, dass Einzelper­so­n­en in bei­den Län­dern unfair auf das­selbe Einkom­men besteuert werden.

DBAs zwis­chen Thai­land und anderen Ländern

Thai­land hat mit zahlre­ichen Län­dern DBAs abgeschlossen, die aus­ländis­chen Staat­sange­höri­gen, die Renten oder andere Einkün­fte aus diesen Län­dern beziehen, Erle­ichterun­gen bieten. Der Hauptzweck dieser Abkom­men beste­ht darin, Besteuerungsrechte zuzuweisen und sicherzustellen, dass das Einkom­men nur ein­mal besteuert wird. Hier einige Beispiele:

  • Großbri­tan­nien : Das DTA zwis­chen Thai­land und Großbri­tan­nien ermöglicht es Expats, Steuergutschriften für in Großbri­tan­nien gezahlte Steuern auf Renten gel­tend zu machen. Nach Thai­land über­wiesene Renten gel­ten jedoch weit­er­hin als steuerpflichtig in Thai­land und unter­liegen Steuergutschriften.
  • USA : Sozialver­sicherung­seinkom­men aus den USA sind auf­grund des DTA zwis­chen den bei­den Län­dern von der thailändis­chen Besteuerung befre­it . Dies bedeutet, dass US-Sozialver­sicherungsempfänger ihre Renten nach Thai­land über­weisen kön­nen, ohne dass zusät­zliche thailändis­che Steuern anfallen.
  • Aus­tralien : Das DTA mit Aus­tralien besagt, dass Renten im Wohn­sit­z­land besteuert wer­den. Daher sind aus­tralis­che Altersvor­sorgeeinkün­fte bei Über­weisung nach Thai­land steuerpflichtig.
  • Kana­da : Wie das DTA der USA befre­it das Abkom­men mit Kana­da staatliche Renten bei Über­weisung nach Thai­land von der kanadis­chen Besteuerung und ver­hin­dert so eine Doppelbesteuerung.
  • Deutsch­land: Das Steuer­abkom­men zwis­chen Deutsch­land und Thai­land beste­ht seit 1967

Zu den wichtig­sten Vorteilen von DTAs für Expats zählen Steuergutschriften und Befreiun­gen, die dazu beitra­gen, die Notwendigkeit der Steuerzahlung auf das­selbe Einkom­men in zwei Län­dern zu reduzieren oder ganz zu ver­mei­den. Um Ihre Steuerverbindlichkeit­en effek­tiv zu ver­wal­ten, ist es wichtig zu ver­ste­hen, wie das DTA Ihres Lan­des mit Thai­land funktioniert.

So beantra­gen Sie Steuergutschriften

Wenn Sie in Ihrem Heimat­land bere­its Steuern auf Ihre Rente gezahlt haben, kön­nen Sie im Rah­men von DTAs häu­fig Steuergutschriften beantra­gen, um Ihre thailändis­che Steuer­schuld zu reduzieren. So kön­nen Expats von diesen Bes­tim­mungen profitieren:

  • Schritt 1: Anspruchs­berech­ti­gung ermit­teln
    Prüfen Sie zunächst, ob Thai­land ein DTA mit dem Land hat, aus dem Ihre Rente stammt. Dann müssen Sie die Bes­tim­mungen des DTA bezüglich Renteneinkom­men verstehen.
  • Schritt 2: Unter­la­gen zusam­men­tra­gen
    Sam­meln Sie Belege über die in Ihrem Heimat­land gezahlten Steuern. Dies kön­nen Steuer­erk­lärun­gen oder Auf­stel­lun­gen sein, aus denen her­vorge­ht, wie viel Steuern von Ihrer Rente ein­be­hal­ten wurden.
  • Schritt 3: Ein­re­ichen Ihrer thailändis­chen Steuer­erk­lärung
    Geben Sie beim Ein­re­ichen Ihrer Steuer­erk­lärung in Thai­land Ihre aus­ländis­che Rente als über­wiesenes Einkom­men an. Reichen Sie außer­dem die Doku­men­ta­tion ein, die belegt, dass in der anderen Gerichts­barkeit bere­its Steuern gezahlt wur­den. Dadurch kann die thailändis­che Steuer­be­hörde die entsprechen­den Steuergutschriften anwenden.
  • Schritt 4: Aus­gle­ich der Steuer­schuld
    Der bere­its im Aus­land gezahlte Steuer­be­trag kann zum Aus­gle­ich der in Thai­land geschulde­ten Steuern ver­wen­det wer­den. Auch wenn Sie möglicher­weise noch eine gewisse thailändis­che Steuer­schuld haben, hil­ft die Inanspruch­nahme dieser Gutschriften dabei, den Gesamt­be­trag zu reduzieren.
  • Wie funk­tion­iert die dig­i­tale Ein­re­ichung der Steuer­for­mu­la­re, aus­ländis­chen Steuerpflichtigen

Durch die Beantra­gung von Steuergutschriften und die Sich­er­stel­lung ein­er ord­nungs­gemäßen Doku­men­ta­tion kön­nen Expats ihre Steuer­last in Thai­land erhe­blich reduzieren und gle­ichzeit­ig die Ein­hal­tung des thailändis­chen Rechts und der Bes­tim­mungen des entsprechen­den DTA gewährleisten.

Prak­tis­che Szenar­ien und Fallstudien 

Über­weisung der Rente für Geringverdiener

Betra­cht­en wir das Beispiel eines Expats aus Deutsch­land, der nach Thai­land gezo­gen ist und eine beschei­dene Rente bezieht. Diese Rente beträgt jährlich 300.000 THB , die nach Thai­land über­wiesen werden.

  • Renten­be­trag : 300.000 THB/​Jahr
  • Frei­be­träge : Der Expat hat Anspruch auf den Stan­dard-Frei­be­trag von 60.000 THB und einen Renten­frei­be­trag von 100.000 THB.
  • Zu ver­s­teuern­des Einkom­men : Nach Anwen­dung des Frei­be­trags beträgt das zu ver­s­teuernde Einkom­men 140.000 THB .

In diesem Fall bleibt das steuerpflichtige Einkom­men des Expats unter der Schwelle von 150.000 THB , ab der der Steuer­satz von 5 % gilt. Infolgedessen fall­en sie in die Steuer­be­freiungsklasse und ihre Steuer­schuld beträgt null, abhängig von ihren zusät­zlichen Abzü­gen (wie Ver­sicherung­sprämien). Dies zeigt, wie beschei­dene Renten effizient ver­wal­tet wer­den kön­nen, was zu ein­er gerin­gen oder gar kein­er Steuer­be­las­tung führt.

Sie müssen eine Steuer­erk­lärung ein­re­ichen, da sie über 120.000 THB über­weisen (oder 240.000 THB bei gemein­samer Ver­an­la­gung als Ehep­aar). Sie wür­den jedoch eine Steuer­erk­lärung ein­re­ichen und keine Steuern zahlen müssen.

Kom­plex­er Renteneinkommensfall

Stellen Sie sich als kom­plex­eres Szenario einen Expat aus Deutsch­land vor, der nach Thai­land gezo­gen ist und mehrere Renten aus ver­schiede­nen Quellen bezieht, darunter eine staatliche Rente , eine pri­vate Rente und eine Altersvor­sorge . Die gesamten jährlichen Renteneinkün­fte betra­gen 2.000.000 THB , die voll­ständig nach Thai­land über­wiesen werden.

Bei einem Renteneinkom­men von 2.000.000 THB kann der Expat den Renten­abzug von 100.000 THB und den per­sön­lichen Frei­be­trag von 60.000 THB gel­tend machen , wodurch sich der steuerpflichtige Betrag auf 1.840.000 THB ver­ringert . Das Einkom­men wird dann pro­gres­siv besteuert, wobei Steuergutschriften für bere­its in Großbri­tan­nien und Aus­tralien gezahlte Steuern angerech­net wer­den. Nach Anwen­dung dieser Abzüge und Gutschriften wird die Steuer­schuld des Expats erhe­blich reduziert, obwohl er in Thai­land weit­er­hin eine Steuer­erk­lärung abgeben muss.

Dieses Szenario ver­an­schaulicht die Kom­plex­ität der Ver­wal­tung mehrerer Renten aus unter­schiedlichen Län­dern und wie wichtig es ist, zu ver­ste­hen, wie DTAs und Steuergutschriften zusam­men­wirken, um die Steuer­schuld zu minimieren.

Automa­tis­ch­er Infor­ma­tion­saus­tausch und Sanktionen 

Was ist der Com­mon Report­ing Stan­dard (CRS)?

Der Com­mon Report­ing Stan­dard (CRS) ist ein inter­na­tionaler Rah­men, der von der Organ­i­sa­tion für wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit und Entwick­lung (OECD) entwick­elt wurde, um den automa­tis­chen Aus­tausch von Steuer­in­for­ma­tio­nen zwis­chen Län­dern zu erle­ichtern. Thai­land ist ein teil­nehmendes Land, d. h. es tauscht und empfängt Finanz­in­for­ma­tio­nen über Steuer­an­säs­sige mit anderen Län­dern aus, die eben­falls Teil des CRS sind.

Im Rah­men des CRS müssen Banken und Finanzin­sti­tute in Thai­land und im Aus­land den zuständi­gen Steuer­be­hör­den Infor­ma­tio­nen über ihre Finanzkon­ten wie Kon­tostände und Zin­sen melden. Dieses Sys­tem sorgt für Trans­parenz und ver­ringert das Risiko der Steuer­hin­terziehung, ins­beson­dere für Expats, die Ver­mö­genswerte oder Einkün­fte aus mehreren Län­dern besitzen.

Für in Thai­land lebende Expa­tri­ates ist das CRS aus fol­gen­den Grün­den wichtig:

  • Einkom­mensmeldung : Diese Infor­ma­tio­nen wer­den automa­tisch an die thailändis­che Steuer­be­hörde weit­ergegeben, wenn Sie aus­ländis­che Renten oder andere aus­ländis­che Einkün­fte haben. Auch wenn Sie Ihr aus­ländis­ches Einkom­men nicht frei­willig angeben, kann es durch das CRS iden­ti­fiziert werden.
  • Glob­ale Trans­parenz : Expats müssen sich­er­stellen, dass sie sämtliche Einkün­fte, ein­schließlich der nach Thai­land über­wiese­nen Renten, genau angeben, um Strafen oder rechtliche Schritte auf­grund nicht offen­gelegter Einkün­fte zu vermeiden.

Der CRS unter­stre­icht die Bedeu­tung der Steuerkon­for­mität für Expats mit kom­plex­en Finanzsi­t­u­a­tio­nen in unter­schiedlichen Rechtsräumen.

Strafen für ver­spätete Ein­re­ichung und Nichteinhaltung

Eine ver­spätete Abgabe von Steuern oder die Nichtein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze kann zu erhe­blichen Strafen führen, die umso höher aus­fall­en, je länger die Steuern nicht bezahlt wer­den. Die thailändis­che Steuer­be­hörde ver­hängt strenge Strafen, um die Ein­hal­tung der Vorschriften sicherzustellen, darunter die folgenden:

  • 1,5 % monatlich­er Zuschlag : Wenn Sie Ihre Steuern nicht bis zum Fäl­ligkeits­da­tum bezahlen, wird für jeden Monat der Zahlungsverzögerung ein Zuschlag von 1,5 % auf den ausste­hen­den Steuer­be­trag fäl­lig. Dieser Zuschlag wird monatlich ver­rech­net, d. h. je länger die Zahlung verzögert wird, desto höher ist die finanzielle Belastung.
  • Bußgelder für Unter­berichter­stat­tung oder Nichtein­re­ichung : Wenn Sie Ihre Steuer­erk­lärung nicht ein­re­ichen oder Ihr Einkom­men zu niedrig angeben, kann die thailändis­che Steuer­be­hörde erhe­bliche Bußgelder ver­hän­gen. Je nach Schwere des Ver­stoßes kön­nen die Bußgelder zwis­chen 100 % und 200 % der nicht bezahlten Steuern betragen.
  • Prü­fun­gen und rechtliche Kon­se­quen­zen : Bei schw­er­wiegen­den Ver­stößen, wie wieder­holtem Ver­säum­nis, Steuer­erk­lärun­gen abzugeben oder grob zu niedrig angegeben­em Einkom­men, kann das Finan­zamt eine Steuer­prü­fung durch­führen. Dieser Vor­gang umfasst eine gründliche Über­prü­fung Ihrer Finanzun­ter­la­gen und kann zusät­zliche Strafen oder rechtliche Kon­se­quen­zen nach sich ziehen, in extremen Fällen sog­ar eine Strafanzeige.
  • Frei­willige Offen­le­gung : Wenn Sie fest­stellen, dass Ihnen bei der Ein­re­ichung ein Fehler unter­laufen ist oder Sie eine Ein­re­ichungs­frist ver­säumt haben, kann es sin­nvoll sein, dies der thailändis­chen Steuer­be­hörde frei­willig mitzuteilen, bevor diese Sie kon­tak­tiert. In vie­len Fällen kann die frei­willige Offen­le­gung Strafen und Zuschläge reduzieren und bietet die Möglichkeit, die Sit­u­a­tion ohne schw­er­wiegende finanzielle Kon­se­quen­zen zu bereinigen.

Um diese Strafen zu ver­mei­den, ist es wichtig, zu pla­nen und sicherzustellen, dass alle erforder­lichen Doku­mente vor Ablauf der Abgabefrist in Ord­nung sind. Für Expats mit kom­plex­en Renten­vere­in­barun­gen oder erhe­blichen Einkün­ften aus dem Aus­land kann die Ein­hol­ung pro­fes­sioneller Steuer­ber­atung eben­falls dazu beitra­gen, die Ein­hal­tung der Vorschriften sicherzustellen und die Fall­stricke ver­späteter oder falsch­er Abgaben zu vermeiden.

Zusam­men­fas­sung

Die Kom­plex­ität der Besteuerung aus­ländis­ch­er Renten in Thai­land zu bewälti­gen, kann eine Her­aus­forderung sein, ins­beson­dere angesichts der Fein­heit­en der Vorschriften zum steuer­lichen Wohn­sitz, der auf Über­weisun­gen basieren­den Besteuerung und der Auswirkun­gen von Dop­pelbesteuerungsabkom­men. Egal, ob Sie eine beschei­dene Rente beziehen oder mehrere Einkom­mensströme aus ver­schiede­nen Län­dern ver­wal­ten, es ist wichtig, auf dem Laufend­en zu bleiben und die Ein­hal­tung der thailändis­chen Steuerge­set­ze sicherzustellen. Wenn Sie ver­ste­hen, wie Ihr Renteneinkom­men behan­delt wird, welche Frei­be­träge und Abzüge ver­füg­bar sind und wie Sie von Steuergutschriften prof­i­tieren kön­nen, kön­nen Sie Ihre Steuer­last erhe­blich senken und effek­tiv für die Zukun­ft planen.

Schreibe einen Kommentar