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So wird es gemacht. Aber das ist nicht alles. Unten seht ihr einige Bemerkungen von mir. Mit Leser Dinner vom Farang in Villa Best Friend

Ein­fache Anleitung zur TM30-Online-Mel­dung in Thai­land: Wie Sie Ihre Aufen­thalt­ser­laub­nis unkom­pliziert verlängern

Einfache Anleitung zur TM30-Online-Meldung in Thailand: Wie Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis unkompliziert verlängern

Di., 21. Jan. 2025 | Der Bericht erschien im Wochenblitz

Die Frage zur Online-Reg­istrierung des TM30 ist vie­len Expats in Thai­land bekan­nt. Ein konkretes Beispiel beschreibt die Her­aus­forderun­gen eines deutschen Staats­bürg­ers, der in Nako­rn Ratchasi­ma lebt und plant, bald in das Vere­inigte Kön­i­gre­ich zu reisen.

Nach sein­er Rück­kehr nach Thai­land ste­ht er vor der geset­zlich vorgeschriebe­nen Verpflich­tung, einen TM30-Bericht bin­nen 24 Stun­den einzure­ichen. Das Anliegen wird durch die Ent­fer­nung zum zuständi­gen Ein­wan­derungs­büro kompliziert.

Der betrof­fene Expat sucht daher nach ein­er kom­fort­ablen Lösung und denkt, dass die Online-Reg­istrierung eine ide­ale Möglichkeit sein kön­nte, diesen Bericht einzureichen.

Allerd­ings stößt der Expat auf Schwierigkeit­en bei der Nutzung des TM30-Online-Sys­tems. Trotz der Ver­füg­barkeit von Infor­ma­tio­nen auf offiziellen Web­sites, bleibt der Reg­istrierung­sprozess unklar.

Wie viele andere ste­ht er am Beginn der dig­i­tal­en Reise und fühlt sich über­fordert von den tech­nis­chen Anforderun­gen. Um diesen Men­schen zu helfen, sind klare und ein­fache Anleitun­gen notwendig, die jeden Schritt des Online-Prozess­es detail­liert erklären.

So kön­nten Ein­heimis­che und Aus­län­der in Thai­land rei­bungs­los ihr TM30-For­mu­lar aus­füllen und absenden. Eine ver­ständliche Über­sicht über die erforder­lichen Dat­en und For­mu­la­re, die für die Antrag­stel­lung nötig sind, wäre von großem Wert.

Was ist eine TM30-Benachrichtigung?

Die TM30-Mel­dung und die ihr zugrunde liegen­den Geset­ze betr­e­f­fen die Verpflich­tung eines Ver­mi­eters (Haush­er­rn, Eigen­tümers oder Ver­wal­ters), den Aufen­thalt eines Aus­län­ders (nicht-thailändis­ch­er Staats­bürg­er) in seinem/​ihrem Eigen­tum zu melden. 

Alle Aus­län­der, die sich in Thai­land aufhal­ten, und ihre Gast­ge­ber soll­ten sich dessen sehr wohl bewusst sein. Die Geset­ze in Bezug auf die TM30 und die Verpflich­tung, den Aufen­thalt eines Aus­län­ders zu melden, beste­hen seit einiger Zeit seit 1979, aber die Regierung hat in let­zter Zeit damit begonnen, sie strenger durchzuset­zen und hat dies als Voraus­set­zung zur 90-tägi­gen Mel­dung und Ver­längerung des Visums hinzugefügt.

Abschnitt 37 des Ein­wan­derungs­ge­set­zes BE 2522 (1979) schreibt außer­dem vor, dass ein in Thai­land leben­der Aus­län­der die Polizeis­ta­tion benachrichti­gen muss, wenn er/​sie sich ab dem Zeit­punkt sein­er Ankun­ft länger als 24 Stun­den in ein­er anderen Prov­inz aufhält. Dies würde bedeuten, dass ein kurz­er Woch­enendtrip von Bangkok nach Phuket mehr bürokratis­chen Aufwand verur­sachen würde, selb­st wenn Sie bere­its alle grundle­gen­den TM30-Mel­dun­gen erledigt haben.

Was ist der Zweck der Benachrichtigung?

Mit dem TM30-For­mu­lar und der Benachrich­ti­gung möchte die Regierung grund­sät­zlich jed­erzeit genau wis­sen, wo sich jed­er Aus­län­der aufhält. Jed­er Gast­ge­ber, ob Thailän­der oder Aus­län­der, ist verpflichtet, den Aufen­thalt eines Aus­län­ders inner­halb von 24 Stun­den zu melden.

Diese Vorstel­lung mag für diejeni­gen, die ihre Pri­vat­sphäre schätzen, und für diejeni­gen, die eine Unterkun­ft anbi­eten, eine beängsti­gende sein und in den Augen von Viel­reisenden ist sie vielle­icht sog­ar ver­rückt, aber wir müssen damit leben, denn das Gesetz ist in Kraft und die Ein­wan­derungs­be­hörde set­zt es immer stärk­er durch. 

Die TM30-Maß­nah­men sind eine von vie­len der aktuellen Regierung, die alle darauf abzie­len, das, was in diesem Land passiert, bess­er zu überwachen und zu kon­trol­lieren. Die Regierung möchte es Aus­län­dern schw­er machen, unter dem Radar zu bleiben, ins­beson­dere den­jeni­gen, die die Ein­wan­derungs­be­hörde als ​„böse Jungs“ betra­chtet, wie Aus­län­der, die zu lange im Land bleiben, und Terroristen.

Wer soll die Mel­dung machen?

Offiziell und prak­tisch liegt die Ver­ant­wor­tung für die Mel­dung des Aufen­thalts eines Aus­län­ders beim Gast­ge­ber: dem Ver­mi­eter ein­er Immo­bilie, eines Hotels oder eines Ser­viced Apart­ments. Eine ver­spätete oder ver­spätete Mel­dung eines Aus­län­ders kann mit ein­er Strafe von 800 THB bis 1.600 THB pro Per­son geah­n­det wer­den (nor­maler­weise über­steigt die Strafe diesen Betrag nicht, selb­st wenn Ihr Ver­mi­eter die Mel­dung Monate zu spät macht).

Aber auch als Gast oder Mieter kom­men Sie am TM30 nicht vor­bei: Viele Aus­län­der bericht­en, dass sie es bei Ser­vicean­fra­gen bei der Ein­wan­derungs­be­hörde benöti­gen, etwa für die 90-Tage-Mel­dung und manch­mal sog­ar für Visumsverlängerungen.

In manchen Fällen geht die Ein­wan­derungs­be­hörde sehr streng vor und ver­langt den Rück­sende­schein des For­mu­la­rs TM30, in anderen Fällen genügt es den Aus­län­dern, ihre Adresse mitzuteilen und wenn diese im Sys­tem ist, ist alles in Ordnung.

Einige Aus­län­der berichteten von Prob­le­men im Kranken­haus nach der Behand­lung, weil sie keine TM30-Quit­tung hat­ten. Diese wird offen­bar von der Ver­sicherung benötigt, deshalb ist es auch in diesem Fall bess­er, sich eine Quit­tung ausstellen zu lassen.

Wie melde ich das TM30?

Als Aus­län­der, der sich in Thai­land aufhält, soll­ten Sie Fol­gen­des vorbereiten:

  1. eine Kopie Ihres Reisep­a­ss­es (Foto­seite)
  2. eine Kopie der Visa­s­eite in Ihrem Reisep­a­ss und
  3. eine Kopie der Aus­reisekarte (oder notieren Sie die Num­mer auf der Kopie Ihres Reisepasses)

Der Ver­mi­eter sollte vorbereiten:

  1. eine Kopie des Eigen­tum­snach­weis­es der Immobilie
  2. eine Kopie des Mietvertrages
  3. eine Kopie des Per­son­alausweis­es oder Reisepasses

Falls der Ver­mi­eter diese Angele­gen­heit an einen Hausver­wal­ter aus­ge­lagert hat, ist ein Schreiben erforder­lich, das den Hausver­wal­ter ermächtigt, die TM30 im Namen des Ver­mi­eters zu melden. Dieses Schreiben muss mit Stem­peln des Finan­zamts verse­hen sein.

Nach der Reg­istrierung oder Benachrich­ti­gung erhält der Ver­mi­eter einen abgestem­pel­ten Rück­sende­schein (Benachrich­ti­gungs­be­leg), den der Mieter/​Gast auf­be­wahren und bei der thailändis­chen Ein­wan­derungs­be­hörde für eine Visumsver­längerung oder Benachrich­ti­gung ver­wen­den sollte.

Ein Ansatz bei der Bewäl­ti­gung dieser Her­aus­forderung kön­nte die Entwick­lung eines Hand­buchs sein, das konkrete Beispiele bietet und auf häu­fige Fehler hinweist.

Für all jene, die im dig­i­tal­en Dschun­gel der thailändis­chen Ein­wan­derungs­bes­tim­mungen ver­loren gehen, sind ein­fache, nachvol­lziehbare Infor­ma­tio­nen von größter Bedeu­tung. Die Kom­bi­na­tion aus dig­i­tal­en Schranken und bürokratis­chen Hür­den sollte durch solche hil­fre­ichen Maß­nah­men über­wun­den werden.

Abschließend bleibt zu sagen, dass die TM30-Online-Mel­dung eine essen­tielle Rolle im Aufen­thalt in Thai­land spielt und es wichtig ist, diese Ver­ant­wor­tung ernst zu nehmen.

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Austausch von Informationen auf FB kann helfen. Ich war mir unsicher und habe angefragt in der Gruppe. :

Helmut Ham : Ich hab da mal ne Frage und bitte euch mir zu erklären, wann muss ich meine 90 tage Meldung abgeben. ? Am 6 Dezember habe ich mein Visum für Retirement ( Rentner ) für 1 Jahr verlängert bekommen, also bis 6.Dezember 2025 bin aber am 25 . November mit meinem Mulitiple Visum wieder eingereist. Zählen jetzt die 90 Tage nach der Einreise oder das Neue Visum am 6.Dezember . ? Mit einem Dankeschön schon mal im voraus.

Ich brauchte nicht lange warten und schon kamen die richtigen Antworten.

Rene Ruppert

Mitglied mit herausragender Beteiligung

Die Einreise zählt. Bei jeder Einreise starten die 90 Tage erneut.

Die Erteilung der „Extension of stay“ (1 Jahr) ändert nix daran und zählt nicht als „Neustart“ der 90 Tage. Die Erfahrung musste ich auch schmerzlich machen.

Greg Alexander hat es deutlicher und exakter ausgedrückt. Er tritt immer mit einer Person auf, die vier zu Inhalt haben. Nur Gott ist bescheidener, der tritt nur als Dreifaltigkeit auf.

Mitglied mit herausragender Beteiligung

im Übrigen

bist Du weder mit einem „Multiple Visum“ eingereist, noch hast Du Dein „Visum für Retirement“ um 1 Jahr verlängert bekommen

Du hast nämlich schon lange kein Visum mehr

*** Du hattest letztes Jahr eine „einjährig verlängerte Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage Retirement“ und hattest für diese Aufenthaltserlaubnis ein multi entry permit gekauft

Bei der Einreise im November wurdest Du nur bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eingestempelt

*** am 6. Dezember wurde Dir eine erneute „einjährig verlängerte Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage Retirement“ erteilt, und kein „Rentnervisum“, weil dieser Stempel gar kein Visum ist

Aber klar, die meisten wollen es nicht wahrhaben, dass die Begriffe nicht stimmen, und dann wundern sie sich, dass sie in den FB Gruppen solchen falschen Angaben aufsitzen

Dann heisst es immer, „die meisten wissen doch was gemeint ist“ . . .

aber mir als aufmerksamer Betrachter und den Immigration Volunteers fällt immer wieder auf, dass Antragsteller auf der Immigration aus allen Wolken fallen, weil sie das nicht richtig verstanden hatten . . . zumindest die Immigration in Hua Hin hat endlich aufgehört, die 1-Jahr Extension of Stay stets „Visa Extension“ zu nennen. Jetzt heisst es korrekt „extension of temporary stay“

Ist möglicherweise ein Bild von Text

einfacher kam die Erklärung von einem Freund:

Manfred Kofler

Am 25. November fängt die 90 Tage Zählung wieder an bei dir ! So ist es bei jeder neuen Einreise in Thailand !

Warum so kompliziert ? wenn es einfacher geht. Durchweg haben allerdings Alle, die Anfrage akzeptiert und verstanden.

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