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Rentner haben nicht zu befürchten was Steuern betrifft

STEUER: ANWALT AUS PATTAYA GREIFT EXPAT-BEDENKEN AUF

Anwalt aus pattaya greift expat bedenken auf

Di., 28. Mai 2024 | Ostküste

Im Anschluss an eine Umfrage, in der die rechtlichen Bedenken viel­er Aus­län­der mit län­gerem Aufen­thalt in Pat­taya aufge­führt wur­den, hat Pat­taya Mail den erfahre­nen Recht­san­walt Peerasan Wongsri (Vic­tor) mit Büro in der Thep­pr­a­sit Road gebeten, zu eini­gen dieser Fra­gen Stel­lung zu nehmen.

Per­sön­liche Einkom­menss­teuer. Peerasan wies darauf hin, dass im ver­gan­genen Jan­u­ar kein neues Gesetz einge­führt wor­den sei. Einkün­fte, die von thailändis­chen Staat­sange­höri­gen oder von Steuer­aus­län­dern aus dem Aus­land nach Thai­land gebracht wur­den, waren schon immer steuerpflichtig, allerd­ings nur, wenn sie in dem Jahr, in dem sie ver­di­ent oder erhal­ten wur­den, hier anka­men. Jet­zt wurde klargestellt, dass das Bargeld der thailändis­chen Einkom­men­steuer unter­liegt, unab­hängig davon, ob es in einem anderen Jahr hier­her gebracht wurde. Das Finan­zamt sucht nach unver­s­teuerten Einkün­ften aus Geschäften im Aus­land, Off­shore-Kon­ten, Immo­biliengewin­nen und der­gle­ichen. Was die Rent­ner bet­rifft, die hier von bere­its ver­s­teuerten Einkün­ften wie Renten leben, so meinte Peerasan, sie hät­ten nichts zu befürchten.

Er betonte, dass auch diejeni­gen, die unver­s­teuerte aus­ländis­che Einkün­fte zu deklar­i­eren haben, diese in den ersten drei Monat­en des Jahres 2025 nachzahlen soll­ten. Die Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer (TIN) und die For­mu­la­re sind bei der Steuer­be­hörde erhältlich, aber er riet Steuer­aus­län­dern (die sich mehr als 180 Tage in einem vollen Kalen­der­jahr hier aufhal­ten), die von bere­its ver­s­teuertem Einkom­men leben, auf weit­ere Klarstel­lun­gen zu warten. Er wies auch darauf hin, dass es für die Steuer­be­hörde sehr schwierig sei, zu erfahren, welche Aus­län­der sich länger als 180 Tage hier aufhal­ten, es sei denn, sie geben eine frei­willige Erk­lärung ab.

Schei­dungsver­fahren. Der Anwalt sagte, das thailändis­che Recht sei sehr fair gegenüber bei­den Parteien, wenn eine strit­tige Schei­dung vor den Jugend- und Fam­i­lien­gericht­en ver­han­delt wird. Die Richter wer­den fra­gen, ob es einen Ehev­er­trag gegeben hat, und Peerasan emp­fahl diesen Weg vor der Eheschließung. Alle während der Ehe erwor­be­nen Güter müssen zu gle­ichen Teilen aufgeteilt wer­den, aber frühere Ver­mö­genswerte sind eine andere Sache. Eine thailändis­che Ehe­frau kön­nte beispiel­sweise das Gericht bit­ten, ihr eine Entschädi­gung oder einen Unter­halts­fonds zu gewähren. Der aus­ländis­che Ehe­mann kann dies jedoch anfecht­en, wenn er Beweise für miss­bräuch­lich­es Ver­hal­ten hat oder der Mei­n­ung ist, dass die Ehe­frau einen unlauteren Vorteil daraus gezo­gen hat. Er zitierte einen Fall aus jüng­ster Zeit, in dem der aus­ländis­che Ehe­mann keine zusät­zliche finanzielle Unter­stützung leis­ten musste, weil sich seine Frau während der Ehezeit rück­sicht­s­los ver­hal­ten hatte.

Peerasan wies darauf hin, dass erwartet wird, dass ein neues Gesetz gle­ichgeschlechtliche Ehen zulassen wird — der genaue Begriff in Thai lautet ​“lebenslange Beziehung” — aber die geset­zlichen Regelun­gen für eine Schei­dung wer­den wie bei ein­er het­ero­sex­uellen Ehe gehand­habt. Es wird erwartet, dass gle­ichgeschlechtliche Paare die gle­ichen Rechte und Pflicht­en wie in ein­er tra­di­tionellen Ehe haben wer­den, z. B. Adop­tion und RenteAus­län­dern, die einen thailändis­chen Part­ner — gle­ich welchen Geschlechts — heirat­en wollen, riet er jedoch, sich vor der formellen Bindung rechtlich berat­en zu lassen — nur für den Fall, dass es nicht klappt. Thai­land wird nach Nepal und Tai­wan das dritte Land in Asien sein, das im Rah­men des Geset­zge­bungsver­fahrens gle­ichgeschlechtliche Part­ner­schaften anerkennt.

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