Bangkok — NACHDEM gestern (24. Februar) auf einem Thai AirAsia-Flug vom Flughafen Don Mueang nach Nakhon Si Thammarat eine Powerbank explodierte und glücklicherweise keiner der 186 Passagiere und der Besatzung zu Schaden kam und das Flugzeug sicher am Zielort landete, veröffentlichte dieser Flughafen heute auf seiner Facebook-Seite die Bedingungen für das Mitführen von Ersatzbatterien, zu denen auch Powerbanks gehören, so die Zeitung Thai Rath.
Die IATA betrachtet Powerbanks als eine Art eigenständige Batterie, die als UN3480 (Lithium-Ionen) oder UN3090 (Lithium-Metall) klassifiziert werden muss.
Die Bedingungen, unter denen sie nur im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden dürfen, lauten wie folgt:
– Batteriekapazität von nicht mehr als 20.000 mAh (weniger als 100 Wh), maximal 20 Stück pro Person. Für die Mitnahme von mehr Akkus auf einem Flug ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich.
Ah 20 Stück pro Nase. Wer braucht denn so was?