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Power Bank im Flugzeug explodiert.

Bangkok — NACH­DEM gestern (24. Feb­ru­ar) auf einem Thai AirA­sia-Flug vom Flughafen Don Mueang nach Nakhon Si Tham­marat eine Power­bank explodierte und glück­licher­weise kein­er der 186 Pas­sagiere und der Besatzung zu Schaden kam und das Flugzeug sich­er am Zielort lan­dete, veröf­fentlichte dieser Flughafen heute auf sein­er Face­book-Seite die Bedin­gun­gen für das Mit­führen von Ersatz­bat­te­rien, zu denen auch Power­banks gehören, so die Zeitung Thai Rath.

Die IATA betra­chtet Power­banks als eine Art eigen­ständi­ge Bat­terie, die als UN3480 (Lithi­um-Ionen) oder UN3090 (Lithi­um-Met­all) klas­si­fiziert wer­den muss.

Die Bedin­gun­gen, unter denen sie nur im Handgepäck und nicht im aufgegebe­nen Gepäck mitgenom­men wer­den dür­fen, laut­en wie folgt:

– Bat­terieka­paz­ität von nicht mehr als 20.000 mAh (weniger als 100 Wh), max­i­mal 20 Stück pro Per­son. Für die Mit­nahme von mehr Akkus auf einem Flug ist eine Genehmi­gung der Flugge­sellschaft erforderlich.

Ah 20 Stück pro Nase. Wer braucht denn so was?

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