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Patientenverfügung und was man beachten muss

Vorsorge ist alles: So schreiben Sie eine Patientenverfügung

Aktualisiert am 24.08.2024, 20:34 Uhr

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.

Lesedauer:3 Min.

In einer Patientenverfügung kann jeder Mensch medizinische Anweisungen für seine letzte Lebensphase hinterlegen – für den Fall, dass er sich selbst nicht mehr äußern kann. Viele scheuen sich davor, das schwierige Thema anzupacken. Drei Tipps, wie es gelingt.

Eine Kolumne

von Ulrike Sosalla

Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Manchmal ist es nur ein Anruf, dann steht das ganze Leben auf dem Kopf. Bei mir war das vor einigen Jahren so: Die Reha-Klinik, aus der meine Mutter ein paar Tage später entlassen werden sollte, meldete sich. Meine Mutter war ohnmächtig geworden und wurde ins Krankenhaus gebracht, dann Verlegung in die Uni-Klinik, Gehirn-OP – und die Gewissheit, dass nichts mehr so sein würde wie vorher.

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Von einem Moment auf den nächsten stellen sich die großen Fragen des Lebens. Es geht um künstliche Beatmung und Ernährung, Wiederbelebung und die Wahrung der Würde eines geliebten Menschen. Glück hat, wer in so einem schwierigen Moment dem Ärzteteam eine Patientenverfügung in die Hand drücken kann. Ist diese aussagekräftig und durchdacht, erleichtert das nicht nur den Angehörigen die schweren Entscheidungen, sondern auch dem Behandlungsteam.

Selbstbestimmt entscheiden, wenn man sich nicht mehr äußern kann – das ist die Idee hinter der Patientenverfügung. Es ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte wissen, welche Behandlungen jemand im Ernstfall wünscht oder ablehnt.

Allerdings kann es schwierig sein, eine Patientenverfügung zu schreiben. Niemand beschäftigt sich gern mit den Themen, die dabei auf den Tisch kommen. Will ich am Leben bleiben, wenn ich ohne Bewusstsein bin und dauerhaft beatmet werden muss? Und was heißt dauerhaft? Ein Monat, ein Jahr? Wie konkret sollten Formulierungen in der Patientenverfügung sein – und wie offen, um die endlosen Möglichkeiten einzuschließen, an die man vorher gar nicht denkt? Mit diesen drei Tipps geht es leichter, das Thema Patientenverfügung anzupacken.

Tipp 1: Nutzen Sie Vordrucke

Um die Angst vor dem leeren Blatt zu überwinden, können Sie Vordrucke oder Textbausteine verwenden. Finanztest hat einen Vordruck erstellt, den Sie ausfüllen können. Er hilft Ihnen, die Patientenverfügung nach Ihrem Willen zu erstellen und sorgt zudem für mehr Rechtssicherheit, da Formulierungen von medizinischen Laien oft ungenau sein können. Probleme beim Formulieren? Viele Hausärztinnen und -ärzte bieten Hilfe an.

Gut zu wissen: Wenn Sie Datum und Unterschrift auf Ihre Patientenverfügung setzen, ist sie gültig. Ein Notar ist dafür nicht notwendig.

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Vorbereitung auf das Ende: Was muss in eine Patientenverfügung?

Tipp 2: Lassen Sie sich beraten

Was bedeutet es, künstlich beatmet zu werden? Wenn Sie bestimmte medizinische Maßnahmen besser verstehen möchten, können Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin beraten lassen.

Allerdings ist diese Beratung eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), was bedeutet, dass die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Je nach Umfang der Beratung müssen Sie zwischen 60 und über 325 Euro selbst bezahlen.

Tipp 3: Schauen Sie alle paar Jahre noch mal drüber

Aber das ist nicht alles. Ihre Vorstellungen oder Ihr Gesundheitszustand können sich ändern. Daher ist es sinnvoll, die Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen – am besten alle drei bis fünf Jahre. Je aktueller sie ist, desto sicherer ist, dass sie Ihrem aktuellen Willen entspricht.

Übrigens: Viele Vordrucke haben spezielle Zeilen für eine neue Unterschrift und ein neues Datum. Auch Patientenverfügungen, die schon vor langer Zeit unterzeichnet wurden, sind rechtlich bindend.

Noch ein wichtiger Tipp: Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellt haben, ist es natürlich wichtig, dass Ihre Angehörigen davon erfahren. Sprechen Sie mit ihnen darüber, wo das Dokument liegt, damit sie es im Notfall finden. Außerdem sollten Sie einen Zettel mit Hinweis auf die Patientenverfügung und der Telefonnummer eines Notfallkontakts in Ihrem Portemonnaie tragen. Auf dem Zettel können Sie auch darauf verweisen, wo sich das Dokument befindet – zum Beispiel zu Hause oder bei Ihrem Arzt.

Ein weiterer Schritt: Registrieren Sie Ihre Patientenverfügung beim Zentralen Vorsorgeregister. Im Notfall, etwa wenn eine Patientin oder ein Patient nicht ansprech­bar auf der Intensiv­station liegt und keine Kontakt­person vor Ort ist, dürfen behandelnde Ärzte in der Klinik auf das Register zugreifen.

Für mich habe ich beschlossen, dass ich zuerst mit meinem Mann über das Thema spreche. Als Nächstes frage ich meine Hausärztin, wie viel eine Beratung zur Patientenverfügung bei ihr kostet – denn die Preisspanne ist groß. Ansonsten fülle ich einfach das Finanztest-Formular aus. Nur die Gedanken, die ich mir vorher machen muss, die kann mir niemand abnehmen.

Verwendete Quellen

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von „Finanztest“ und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen.
  • Das Verbrauchermagazin „Finanztest“ gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und „Finanztest“ sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.

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