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Intressanter Artikel für Rentner vom Wochblitz und die ersten Reaktionen von Leuten die hier leben.

Bere­it­en Sie sich vor: Steuer­abzüge auf Ver­sorgungs­bezüge ab April 2025 — ZUR INFORMATION

Bereiten Sie sich vor: Steuerabzüge auf Versorgungsbezüge ab April 2025 - ZUR INFORMATION

Do., 20. März 2025 | Allgemein

Änderung bezüglich der Ver­s­teuerung Ihrer Ver­sorgungs­bezüge: Die Ver­s­teuerung von Ver­sorgungs­bezü­gen hat sich in den let­zten Jahren stetig weit­er­en­twick­elt und ste­ht oft im Fokus von poli­tis­chen und wirtschaftlichen Diskussionen.

Diese Änderun­gen betr­e­f­fen nicht nur aktive Arbeit­nehmer, son­dern auch Rent­ner und ehe­ma­lige Beschäftigte. Angesichts der aktuellen Refor­men und Geset­zesän­derun­gen ist es für Betrof­fene uner­lässlich, ein umfassendes Ver­ständ­nis über die neuen Regelun­gen zu erlangen. 

In diesem Kon­text wer­den wir die aktuellen Entwick­lun­gen zur Besteuerung von Ver­sorgungs­bezü­gen näher beleucht­en, die Auswirkun­gen auf die Betrof­fe­nen analysieren und mögliche Hand­lung­sop­tio­nen aufzeigen. Es ist wichtig, nicht nur die rechtlichen Rah­menbe­din­gun­gen zu ken­nen, son­dern auch die finanziellen Kon­se­quen­zen, die aus diesen Änderun­gen resul­tieren können.

Nach­fol­gend eine Benachrich­ti­gung eines Lesers, welche er als Leser­brief zur Veröf­fentlichung bereitstellte

Sehr geehrter Herr

wir möcht­en Sie über eine Änderung bezüglich der Ver­s­teuerung Ihrer Ver­sorgungs­bezüge informieren.

Gemäß der bish­eri­gen Ausle­gung des Dop­pelbesteuerungsabkom­mens zwis­chen der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und dem Kön­i­gre­ich Thai­land waren Ihre Ver­sorgungs­bezüge von der Besteuerung in Deutsch­land befre­it und das Besteuerungsrecht wurde dem Kön­i­gre­ich Thai­land zugesprochen.

Die richtige Anwen­dung dieses Abkom­mens wurde nun von der Finanzver­wal­tung über­prüft. Dabei hat die Finanzver­wal­tung fest­gestellt, dass ent­ge­gen der bish­eri­gen Behand­lung das Besteuerungsrecht Ihrer Ver­sorgungs­bezüge nicht dem Kön­i­gre­ich Thai­land, son­dern vol­lum­fänglich der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land obliegt (vgl. Art. 18 Abs. 1 DBA Thailand).

Das bedeutet für Sie, dass für das Jahr 2025 von Ihren Ver­sorgungs­bezü­gen Lohn­s­teuer abge­führt wer­den muss. Demzu­folge wer­den mit Bezügeabrech­nung April 2025 die Steuern für Jan­u­ar, Feb­ru­ar und März nach­berech­net und von Ihrem laufend­en Bezug einbehalten.

Wir möcht­en an dieser Stelle darauf hin­weisen, dass die Bun­de­sanstalt für Post und Telekom­mu­nika­tion Deutsche Bun­de­spost der Anweisung der Finanzver­wal­tung Folge leis­ten muss. Mit rechtlichen Rück­fra­gen wen­den Sie sich dem­nach bitte an das Finan­zamt Bonn-Außenstadt:

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihre Bun­de­sanstalt für Post und Telekommunikation

Quelle: Redaktion Wochenblitz
Kommentare

Stefan | 20.03.2025

Auch ich hatte hier schon geschrieben, das meine Beamten Pension in Deutschland nicht versteuert wird. Nun habe ich genau dieses Schreiben mit identischem Text auch bekommen. Auch vom FA Bonn Außenstadt. Warten wir mal auf die nächste Bezügeabrechnung ob ich dann Insolvenz anmelden muss 😉

Mark | 20.03.2025

mir egal alles.
sollen machen was sie wollen.
ich halte die füße still und mache gar nichts.
weder TIN noch Steuer.
außer abreisen wenn es mir zu bunt wird.
Auf Verschwörungstheorien von Mr.X gebe ich auch nix da nur Behauptungen und keine Beweise.
ja ja ich weiß
nur ich kenne die Wahrheit.
schon 1000mal gehört…..
Schönen Tag noch.

kptnblaubaer | 20.03.2025

@Robin: Nein, entgegen anderer Berichte entspricht die Nummer auf der Pink-ID nicht der Steuernummer. In Deinem Falle empfehle ich Dir, nach Deiner Ankunft mit den nötigen Dokumenten (insbesondere Auszüge der Überweisungen während Deinem Aufenthalt 2024, Pass) bei der örtlichen Steuerbehörde vorzusprechen. Dort wird Dir eine Steuernummer zugewiesen und die füllen für Dich auch den Steuerkram umsonst aus. Selbst so gehandhabt.

Walli | 20.03.2025

@Robin
Steuernummer ist in meinem Fall nicht identisch mit der pinken ID-Card.
Verspätete Einreichung der Steuererklärung kostete mich 2024 500THB und es gab keinerlei Probleme.
Falls es sich lohnt, Zinsausweis bei der TH-Bank verlangen und die 15% Steuern auf den Zins zurückverlangen.
Das örtliche Steueramt war bei mir bisher immer hilfsbereit. Aber es war oft zeitaufwendig (telefonische Rückfragen bei übergeordneter Stelle betreffend Doppelbesteuerungsabkommen).
20‘000$ können ohne Deklaration nach TH in bar eingeführt werden.

Christian St. | 20.03.2025

Moin
Beamten Pensionen, Land oder Bund , wurden und werden schon immer versteuert.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt man , bei einem Aufenthalt in Thailand im Kalenderjahr, von bis zu 179 Tagen , dem deutschen Steuerrecht. Darüber dem Thailändischen.
Wie das überwacht wird, weiss ich nicht.
Interresant wäre mal ein Bericht; wie die Leute das so handhaben.

Gerhard | 20.03.2025

Im Klartext gesprochen, Rentner die NUR eine staatliche Rente bekommen, zum Beispiel DRV sind nicht betroffen. Da bleibt es dabei, dass nur die Rente besteuert wird, in der Höhe der Ueberweisungen nach Thailand.

Juergen Kroner | 20.03.2025

Ich verliere den Ueberblick!

Wolfgang Kempf | 20.03.2025

Dies betrifft nur den Schreiber.
Bezieht wohl Pension. Nach dem DBA ist Pension in D zu versteuern.
Das ist wohl nicht beachtet worden
Also bitte keine Panikmache!

Robin | 20.03.2025

Ich bin im 2024 von januar bis oktober in thailand gewesen. Nun gehe ich im mai 25 wieder zurück nach thailand. Somit kann ich keine steuernummer beantragen und auch nicht das steuerformular rechtzeitig abgeben. Kennt sich jemand aus mit diesem problem? Auch hab ich vielmals gelesen, dass der pink ausweis die steuernummer enthält, ist das richtig? Danke für infos….

Mr.X | 20.03.2025

Zuvor hier ein kurzer Auszug:
Als Versorgungsbezüge werden nach § 229 Sozialgesetzbuch V (SGB) Einnahmen eines ehemaligen Beamten oder Angehörige des öffentlichen Dienstes bezeichnet, die mit der Rente vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass die Versorgungsbezüge zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder wegen einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit erzielt werden.

Versorgungsbezüge betreffen nur Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Hat mit den Rentner der DRV nichts zu tun. Könnte aber noch kommen. Denn irgendwer muss
das Sondervermögen von ca. 1.Billion zur Unterstützung der gesamten Welt AUSSER der deutschen Bevölkerung (incl. legal arbeitender Migranten) ja bezahlen.

Wie ich schon in einen anderen Thread schrieb. Bereitet Euch darauf vor das Renten und Pensionen von der BRD nicht mehr oder nur teilweise (viele unberechtigte Abzüge) in Zukunft ausgezahlt werden. Ich wünsche mir das ich mich irre. Persönlich interessiert mich das nicht. Ein Zusammenbruch dieser maroden Strukturen würde ich eher als Neuaufbau und Befreiung eines übergriffigen Staates BRD sehen.

Vielleichgt erleben wir den gesamten Crash des Finanzsystems schon dieses Jahr. Mal sehen es wird interessant. Warten wir es ab.

Richard1 | 20.03.2025

Die Frage ist,betrifft das auch die Pensionen von Landesbeamten??

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Siegrun Roman

    Betriebsrenten sind aber nach der Definition auch Versorgungsbezüge und fallen unter Artikel 18 Abs. 1 DBA. Meine Betriensrente wird in Deutschland versteuert. Nach diesem veröffentlichen Schreiben hat dann aber Thailand kein Besteurungsrecht an diesen Versorgungsbezügen, Das widerspricht aber den Steuervorträgen im Begegnungszentrum Pattaya. Dort hieß es, dass wir überwiesene Betriebsrenten hier versteuern müssen. Lediglich die in Deutschland bereits gezahlte Steuer können wir dann abziehen. Jetzt Frage ich mich, was richtig ist.

    1. Helmut Szynka

      Das Begegnungszentrum lehnt sich sehr weit aus dem Fenster. Als „gemein“ nütziger Verein, sollte es das nicht tun. Man verlangt Spenden eh man an solche Veranstaltung teilnehmen darf. Allein das ist schon fraglich wegen der Gemein nützigkeit. Aber das ist eine andere Sache. Es gibt nur Versteuerungen aus Einkünfte aus Arbeit, egal welcher Art. Das habe ich schon mehrmals mit meinem Sachverständigen abgeklärt. Renten zählen nicht dazu.
      Lieben gruß von Helmut

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