Bereiten Sie sich vor: Steuerabzüge auf Versorgungsbezüge ab April 2025 — ZUR INFORMATION

Do., 20. März 2025 | Allgemein
Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge: Die Versteuerung von Versorgungsbezügen hat sich in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und steht oft im Fokus von politischen und wirtschaftlichen Diskussionen.
Diese Änderungen betreffen nicht nur aktive Arbeitnehmer, sondern auch Rentner und ehemalige Beschäftigte. Angesichts der aktuellen Reformen und Gesetzesänderungen ist es für Betroffene unerlässlich, ein umfassendes Verständnis über die neuen Regelungen zu erlangen.
In diesem Kontext werden wir die aktuellen Entwicklungen zur Besteuerung von Versorgungsbezügen näher beleuchten, die Auswirkungen auf die Betroffenen analysieren und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen. Es ist wichtig, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, sondern auch die finanziellen Konsequenzen, die aus diesen Änderungen resultieren können.
Nachfolgend eine Benachrichtigung eines Lesers, welche er als Leserbrief zur Veröffentlichung bereitstellte
Sehr geehrter Herr
wir möchten Sie über eine Änderung bezüglich der Versteuerung Ihrer Versorgungsbezüge informieren.
Gemäß der bisherigen Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Thailand waren Ihre Versorgungsbezüge von der Besteuerung in Deutschland befreit und das Besteuerungsrecht wurde dem Königreich Thailand zugesprochen.
Die richtige Anwendung dieses Abkommens wurde nun von der Finanzverwaltung überprüft. Dabei hat die Finanzverwaltung festgestellt, dass entgegen der bisherigen Behandlung das Besteuerungsrecht Ihrer Versorgungsbezüge nicht dem Königreich Thailand, sondern vollumfänglich der Bundesrepublik Deutschland obliegt (vgl. Art. 18 Abs. 1 DBA Thailand).
Das bedeutet für Sie, dass für das Jahr 2025 von Ihren Versorgungsbezügen Lohnsteuer abgeführt werden muss. Demzufolge werden mit Bezügeabrechnung April 2025 die Steuern für Januar, Februar und März nachberechnet und von Ihrem laufenden Bezug einbehalten.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost der Anweisung der Finanzverwaltung Folge leisten muss. Mit rechtlichen Rückfragen wenden Sie sich demnach bitte an das Finanzamt Bonn-Außenstadt:
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Quelle: Redaktion Wochenblitz
Kommentare
Stefan | 20.03.2025
Auch ich hatte hier schon geschrieben, das meine Beamten Pension in Deutschland nicht versteuert wird. Nun habe ich genau dieses Schreiben mit identischem Text auch bekommen. Auch vom FA Bonn Außenstadt. Warten wir mal auf die nächste Bezügeabrechnung ob ich dann Insolvenz anmelden muss 😉
Mark | 20.03.2025
mir egal alles.
sollen machen was sie wollen.
ich halte die füße still und mache gar nichts.
weder TIN noch Steuer.
außer abreisen wenn es mir zu bunt wird.
Auf Verschwörungstheorien von Mr.X gebe ich auch nix da nur Behauptungen und keine Beweise.
ja ja ich weiß
nur ich kenne die Wahrheit.
schon 1000mal gehört…..
Schönen Tag noch.
kptnblaubaer | 20.03.2025
@Robin: Nein, entgegen anderer Berichte entspricht die Nummer auf der Pink-ID nicht der Steuernummer. In Deinem Falle empfehle ich Dir, nach Deiner Ankunft mit den nötigen Dokumenten (insbesondere Auszüge der Überweisungen während Deinem Aufenthalt 2024, Pass) bei der örtlichen Steuerbehörde vorzusprechen. Dort wird Dir eine Steuernummer zugewiesen und die füllen für Dich auch den Steuerkram umsonst aus. Selbst so gehandhabt.
Walli | 20.03.2025
@Robin
Steuernummer ist in meinem Fall nicht identisch mit der pinken ID-Card.
Verspätete Einreichung der Steuererklärung kostete mich 2024 500THB und es gab keinerlei Probleme.
Falls es sich lohnt, Zinsausweis bei der TH-Bank verlangen und die 15% Steuern auf den Zins zurückverlangen.
Das örtliche Steueramt war bei mir bisher immer hilfsbereit. Aber es war oft zeitaufwendig (telefonische Rückfragen bei übergeordneter Stelle betreffend Doppelbesteuerungsabkommen).
20‘000$ können ohne Deklaration nach TH in bar eingeführt werden.
Christian St. | 20.03.2025
Moin
Beamten Pensionen, Land oder Bund , wurden und werden schon immer versteuert.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt man , bei einem Aufenthalt in Thailand im Kalenderjahr, von bis zu 179 Tagen , dem deutschen Steuerrecht. Darüber dem Thailändischen.
Wie das überwacht wird, weiss ich nicht.
Interresant wäre mal ein Bericht; wie die Leute das so handhaben.
Gerhard | 20.03.2025
Im Klartext gesprochen, Rentner die NUR eine staatliche Rente bekommen, zum Beispiel DRV sind nicht betroffen. Da bleibt es dabei, dass nur die Rente besteuert wird, in der Höhe der Ueberweisungen nach Thailand.
Juergen Kroner | 20.03.2025
Ich verliere den Ueberblick!
Wolfgang Kempf | 20.03.2025
Dies betrifft nur den Schreiber.
Bezieht wohl Pension. Nach dem DBA ist Pension in D zu versteuern.
Das ist wohl nicht beachtet worden
Also bitte keine Panikmache!
Robin | 20.03.2025
Ich bin im 2024 von januar bis oktober in thailand gewesen. Nun gehe ich im mai 25 wieder zurück nach thailand. Somit kann ich keine steuernummer beantragen und auch nicht das steuerformular rechtzeitig abgeben. Kennt sich jemand aus mit diesem problem? Auch hab ich vielmals gelesen, dass der pink ausweis die steuernummer enthält, ist das richtig? Danke für infos….
Mr.X | 20.03.2025
Zuvor hier ein kurzer Auszug:
Als Versorgungsbezüge werden nach § 229 Sozialgesetzbuch V (SGB) Einnahmen eines ehemaligen Beamten oder Angehörige des öffentlichen Dienstes bezeichnet, die mit der Rente vergleichbar sind. Voraussetzung ist, dass die Versorgungsbezüge zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung oder wegen einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit erzielt werden.
Versorgungsbezüge betreffen nur Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes.
Hat mit den Rentner der DRV nichts zu tun. Könnte aber noch kommen. Denn irgendwer muss
das Sondervermögen von ca. 1.Billion zur Unterstützung der gesamten Welt AUSSER der deutschen Bevölkerung (incl. legal arbeitender Migranten) ja bezahlen.
Wie ich schon in einen anderen Thread schrieb. Bereitet Euch darauf vor das Renten und Pensionen von der BRD nicht mehr oder nur teilweise (viele unberechtigte Abzüge) in Zukunft ausgezahlt werden. Ich wünsche mir das ich mich irre. Persönlich interessiert mich das nicht. Ein Zusammenbruch dieser maroden Strukturen würde ich eher als Neuaufbau und Befreiung eines übergriffigen Staates BRD sehen.
Vielleichgt erleben wir den gesamten Crash des Finanzsystems schon dieses Jahr. Mal sehen es wird interessant. Warten wir es ab.
Richard1 | 20.03.2025
Die Frage ist,betrifft das auch die Pensionen von Landesbeamten??
Betriebsrenten sind aber nach der Definition auch Versorgungsbezüge und fallen unter Artikel 18 Abs. 1 DBA. Meine Betriensrente wird in Deutschland versteuert. Nach diesem veröffentlichen Schreiben hat dann aber Thailand kein Besteurungsrecht an diesen Versorgungsbezügen, Das widerspricht aber den Steuervorträgen im Begegnungszentrum Pattaya. Dort hieß es, dass wir überwiesene Betriebsrenten hier versteuern müssen. Lediglich die in Deutschland bereits gezahlte Steuer können wir dann abziehen. Jetzt Frage ich mich, was richtig ist.
Das Begegnungszentrum lehnt sich sehr weit aus dem Fenster. Als „gemein“ nütziger Verein, sollte es das nicht tun. Man verlangt Spenden eh man an solche Veranstaltung teilnehmen darf. Allein das ist schon fraglich wegen der Gemein nützigkeit. Aber das ist eine andere Sache. Es gibt nur Versteuerungen aus Einkünfte aus Arbeit, egal welcher Art. Das habe ich schon mehrmals mit meinem Sachverständigen abgeklärt. Renten zählen nicht dazu.
Lieben gruß von Helmut