Wir waren auf einer Veranstaltung des BZ ( Begegnungszentrum) in Naklua und sind recht gut aufgeklärt worden. Diese Veranstaltung wird nochmal wiederholt und ist wirklich wichtig für Ausländer. Das Steuergesetz ist ab dem 01.01.2024 gültig und fordert dich auf, bis zum 31.03.2025 eine Steuererklärung abzugeben.
Es soll ein einfaches Formblatt sein und wird auf englisch gedruckt. Jedenfalls, als wir bei den Behörden waren, war das Formular noch nicht zur Hand. Der Beamte meinte das wird am 01.01.2025 zur Verfügung stehen. Wir waren im
Bang Lamung District Office, neben der Polizei in Pattaya, Na Kluea
wenn du rein gehst, sofort nach links und 1. Türe rechts
Link zu Google Maps:
https://maps.app.goo.gl/WyW5mVAn1ZuufZG96?g_st=com.google.maps.preview.copy
Für Jomtien ist zuständig:
Chonburi Area Revenue Office 3, Pattaya, Jomtien
Link zu Google Maps:
https://maps.app.goo.gl/pf815UstGwFm2byK6
In Bang Lamung habe ich dann nach einigen Diskussionen und hin und her, meine Steuernummer zumindest schon mal bekommen. Wie gesagt das Formular konnte man mir nicht geben, da es noch nicht gedruckt ist. Hier die Summen ab wann versteuert werden kann.
Personal Income tax rates applicable to taxable income are as follows: Taxable Income per year (Baht)
Tax rate 0 – 150,000 Exempt ohne Steuern
150,000 – 300,000 5%
300,000 – 500,000 10%
500,000 – 750,000 15%
750,000 – 1,000,000 20%
1,000,000 – 2,000,000 25%
2,000,000 – 4,000,000 30%
Over 4,000,000 35% An individual is considered tax resident if he/she is in Thailand for 180 days or more in a calendar year. = für eine Person ist das der maximale Steuersatz
Ich habe hier nur mal bewusst Rentner angesprochen, die länger als 180 in Thailand verweilen. Andere Steuerpflichtige sollten unbedingt einen Steuerberater zu rate ziehen. Sei vorsichtig mit der Nutzung eines Kontos im Ausland ( ATM). Jede Kontoabhebung wird überwacht und Steuerhinterziehung wird hier hart bestraft. Gelder die du aus dem Ausland mitbringst sind ebenfalls anzugeben. Keine Chance. Auch wenn du meinst du fällst nicht unter dem Steuergesetz, musst du eine Steuererklärung abgeben. Du solltest alle Belege sorgfältig aufbewahren und dokumentieren. Die Summen um die es geht sind beispielhaft:
Ein Rentner, der ledig ist und 1.250 € Rente bekommt die direkt auf ein Thai Konto überwiesen werden :
Einkommen 1.250,00 Euronen x 37 = 46.250,00 Bath 555.000 THB
./. Grundfreibetrag 60.000 THB
./. Kosten Krankenversicherung ( thai nur gültig) 100.000 THB
./. Altersfreibetrag 190.000 THB
Zu versteuerndes Einkommen 205.000 THB
wäre eine Steuerlast von : 5 % fällig siehe Tabelle oben. 2.750 THB
Zweites Beispiel, falls du mit einer Thai verheiratet bist, keine Kinder hast und eine oder zwei Renten erhälts, die nach Thailand überwiesen werden,
Einkommen 2.500 € x 37 THB 1.110.000 THB
./. Grundfreibetrag für Ehegatten 120.000 THB
./. Kosten Krankenversicherung 100.000 THB
./.Altersfreibetrag 150.000 THB
Zu versteuerndes einkommen somit 700.000 THB
Wichtig die Berechnung :
150.000 THB = 5 % von 150.000 THB 7.500 THB
300.000 THB bis 500.000 THB = 10 % von 200.000 THB 20.000 THB
500.000THB bis 750.000 THB = 15 % von 200.000 THB 30.000 THB
siehe Tabelle oben, verbleibt eine Steuerlast bei 700.000 THB von 57.500 THB die zu zahlen sind.
Weiterhin ist es möglich, das bei der 90 Tage Meldung die Steuernummer abgefragt wird, oder auch, dir ein weiteres Visum verweigert werden kann, wenn du bei der Verlängerung keine Steuernummer vorweisen kannst. Alle relevanten Steueranfragen können auch noch mal auf Grund des Abkommens ( OECD CRS, Einblicke weltweit ) in deinem Heimatland erfolgen. No Chance.
Es werden jetzt natürlich auch die unseriösen Beratungsbüros auf der Matte stehen und dir versuchen einiges aufzuschwatzen ( Übersetzungen etc.) Lass dich nicht darauf ein. Befragt euch untereinander und helft auch so. Im BZ ( Begegnungszentrum) in Naklua wird sicherlich eine Möglichkeit bestehen, einiges zu erfahren. Unser Pastor Peter hat schon eine weitere Veranstaltung angekündigt.
In dem sinne schönen tach noch und langen Aufenthalt in Thailand. Euer Helmut
Interessant ist, was da jetzt so an Bemerkungen zurück kommt :
Wurde auch über Überweisungen von Geld das in Deutschland schon versteuert wurde gesprochen? Spaarvermögen, verkaufte Immobilie u.s.w?
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Johann Steinmaßl diesselbe Frage stellt sich mir auch. Ich hatte ja im Zeitraum von 2017 bis 2021 mehrere Immobilien verkauft. Der Erlös war in Deutschland steuerfrei. Das würde ja nun laut DBA zwischen Deutschland und Thailand bedeuten, dass ich nach und nach bis zu einer halben Million Euro nach Thailand überweisen kann, ohne in Thailand steuerpflichtig zu werden . . . . schade, dass solche Feinheiten des Steuerrechts im Begegnungszentrum nicht zur Sprache kamen, sondern nur Altbekanntes (die Tabelle und die Freibeträge kenne ich bereits seit einem Jahr, und eine TIN Steuernummer habe ich auch schon, die ist identisch mit der Nummer meiner pink ID-Karte)
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Rafael Koehler das hätte den rahmen gesprengt bei der Veranstaltung, es ging nur um die “ Normalis“ nicht um die Millionäre.
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du musst die Einnahmen versteuern die ab 1.1.24 nach Thailand fließen. vorher nicht
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Helmut Ham Sparguthaben sind keine Einnahmen, also gehe ich davon aus dass ich meine Rente in Deutschland liegen lassen kann und mir nur Tranchen meines Sparguthabens nach Thailand überweisen werde. Das wird in Thailand nicht versteuert, denn es handelt sich ja nicht um Einnahmen. Das bereits seit Jahren vorliegende Sparguthaben kann ich ja durch die notariellen Verkaufsverträge nachweisen.
Verfasser/in
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Rafael Koehler ich weis das du der Schlauberger bist, aber erkundige dich besser und ziehe einen echten Steuerberater zu rate, die Gefängnisse in Thailand sind nicht angenehm. Was du meinst ist nicht ausschlaggebend.
Ich brauche eine Nichtveranlagungsbescheinigung ( eine Bescheinigung das bei meiner Frau keine Steuerpflicht vorliegt). Das Problem ist wen die thailändischen Behörden keine eigenen vorgedruckte Formulare haben,
kriegt man so eine Bescheinigung auch nicht. Das deutsche Finanzamt verlangt so eine Bescheinigung mit beglaubigter Übersetzung. Gehört jetzt nicht direkt zum Komentar, bereitet mir allerdings momentan erhebliche Probleme.
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Johann Steinmaßl Es geht hier nur um die einnahmen ab 1.1.24 und auch nicht um die deutschen Behörden. es geht nur um die Einkünfte die nach Thailand fließen ab 1.1.24, wenn man länger als 180 Tg. hier lebt.
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Als ich lebe in Thailand. Meine Rente bekommt mein Sohn in Deutschland auf sein Konto . Ich nutze 2 Kreditkarten von meinen Sohn und ziehe zweimal im Monat Geld vom Konto meines Sohnes . Ich habe gar kein Einkommen.Was nun ?
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Thomas Breitenstein über das weltweite CRS (Common Reporting Standard) werden die ATM Abhebungen Deinem Sohn transparent zugeschrieben, und er riskiert damit, dass ihn das Finanzamt anschreibt. Einfach mal abwarten, Du wirst es noch erleben
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wenn Du in Thailand steuerpflichtig wirst (weil du Dich länger als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand aufhältst), dann wird das Tax Revenue Department über Deine Geschichte „Ich habe gar kein Einkommen“ sehr herzlich lachen
Und die Immigration Dir wegen Fehlens einer Steuererklärung an irgendeinem Punkt in der nahen Zukunft die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verweigern.
Denn die Immigration wird ja höchst wahrscheinlich als eine Art „Kontrollinstanz“ eingesetzt werden.
Sie sind die einzigen die wissen wie lange Du Dich in einem Kalenderjahr in Thailand aufgehalten hast, und spätestens in zwei Jahren bekommst Du eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur noch gegen Vorlage eines aktuellen Steuerbescheids des thailändischen Revenue Departments
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Rafael Koehler Man kann ja ein Grundeinkommen daraus machen was nicht Steuerpflichtig ist . Außerdem bin ich mit einer Thai verheiratet die gutes Einkommen hat . Wir leben super in Thailand.
Abwarten und nicht in Panik verfallen.
Kenne so viele Deutsche oder Schweitzer , Österreicher die interessiert das Thema gar nicht und leben weiter wie bisher.
Viele werden auch Thailand verlassen und in die Nachbarländer gehen . Das Ding geht nach Hinten los .
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da passt es ja gut, dass ich mich 2024 nur für 178 Tage in Thailand aufgehalten habe
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wenn Du in Thailand steuerpflichtig wirst (weil du Dich länger als 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand aufhältst), dann wird das Tax Revenue Department über Deine Geschichte „Ich habe gar kein Einkommen“ sehr herzlich lachen …
Verfasser/in
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Thomas Breitenstein du begehst schon Steuerhinterziehung. Lese mal meinen Bericht besonders den unteren Teil nochmal durch.
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Helmut Ham Ich kenne so viele Farangs hier da sträuben sich die Haare was hier los ist , was die so erzählen. . Wie kreativ manche sind . Ich gehe das mal locker an ohne Panik.
Verfasser/in Helmut Ham
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Ich denke die Steuer wird allgemein bei den „Normailis“ nicht so hoch ausfallen und sich im Rahmen halten, man muss deshalb nicht auswandern. Also wichtig, alle Unterlagen bereit halten und sich nicht strafbar machen. Die Erklärung ist Pflicht und kann ohne Unterlagen abgegeben werden.
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Helmut Ham ist auch auf deine Antwort , auf die frage von Rolf be. Ich bestimmt nicht 650 km fahre , wo ich in die amphoe gehen kann 1km und mir alles ausdrucken lassen kann! Zu fragen dort vorstellig werde und für mich wohl an meiner steuer zahlung sich nicht viel ändern wird…zudem DU schriebst das du fragen beantworden kõnntest.
Verfasser/in
Michael Miehael Ich kann keine Steuer Fragen beantworten, da würde ich mich auf Glatteis bewegen. Natürlich ist das eh auch nur eine Mitteilung und klar, du kannst nicht viele km fahren. Der Rolf Be hat nur wild behauptet und nichts sachliches beigetragen. Ich möchte nur helfen um Klarheit in die Steuerangelegenheit Thailand zu bringen. Du musst das eh für dich entscheiden und alles geschriebene auf dich beziehen. Nichts für ungut von Helmut
Verfasser/in
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Thomas Breitenstein ich werde dich nicht im Knast besuchen.
- Michael MiehaelMitglied mit Top-Beteiligung
- Helmut Ham nein, nehme dir das nicht übel , bin ja froh das vielleicht etwas licht ins Dunkel kommt! Aber auch Weis das sich von heute auf morgen alles wieder ändern kann! Und ich immer noch sehr erbost bin wegen der situation beim elitevisa…
Helmut HamVerfasser/inMichael Miehael - Erschreckend ist aber, das auf Grund der Likes bei Rolf Be, eine falsche Meinung verbreitet ist und das bereitet mir schon Sorgen. Man sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen und ich möchte nicht das das hier falsch rüber kommt. Also Leute passt auf euch auf und macht alles richtig.
- Bernard Werder
Jens Drillich
Reinhold Marlok
Jens Luttkus
Mikel Werner
Josef Tillmann
Michael Miehael
Reinhold Gilbers
Michael MiehaelMitglied mit Top-Beteiligung - Helmut Ham von der Seite habe ich es auch noch nicht betrachtet! Und danke schön für die lieben Gedanken…wünsche zurück nach Pattaya..S
- Helmut Ham
- Lieber Bernd ich kenne deine Einkünfte nicht, aber bei den Summen solltest du dir echt einen offiziellen Steuerberater nehmen. Die Beratungskosten werden verschwindend gering sein, gegenüber das was du eventuell sparen kannst. Es gibt ja auch Freibeträge.
- Bernd Seide
- Helmut Ham Hallo Helmut, die Freibeträge habe ich schon abgezogen ….naja wir werden sehen wie es weiter geht …. trotzdem danke für Deine Mühe uns hier auf dem laufenden zuhalten LG aus Ko Chang
Bezieht ihr euch auf die Anordnung der Steuerbehoerde Por 161/2566 vom 15. September 2566?
Das kann ich dir nicht so beantworten ich kenne dieses Steuergesetz nicht ist ja erst in der Zukunft 2566, dann können wir uns ja dort treffen hahaha