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Marijuana smoking concept

GRENZWERT FÜR ILLEGALE DROGEN FESTGELEGT, UM DEM GEFÄNGNIS AUSZUWEICHEN

Grenzwert fuer illegale drogen festgelegt um dem gefaengnis auszuweichen

So., 11. 02. 2024 | Bangkok

Bangkok: Neue Richtlinien für den Umgang mit Drogenbesitz

Das Gesundheitsministerium hat eine wegweisende Verordnung erlassen, die die Handhabung von geringen Mengen illegaler Drogen neu regelt. Unter der Leitung von Gesundheitsminister Cholnan Srikaew wurde am 9. Februar eine Verordnung im Königlichen Amtsblatt veröffentlicht, die klare Grenzwerte festlegt, bis zu denen Personen, die im Besitz illegaler Drogen erwischt werden, nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Die Einführung dieser Maßnahme steht im Zusammenhang mit Abschnitt 107 des Betäubungsmittelgesetzes, der das Gesundheitsministerium dazu auffordert, Höchstgrenzen festzulegen, die den Unterschied zwischen Drogenkonsumenten und -händlern klar definieren. Personen, die geringe Mengen illegaler Substanzen besitzen, sollen nun als Konsumenten betrachtet werden, was eine mildere Behandlung nach sich zieht, während Händler und Schmuggler weiterhin streng bestraft werden.

Die Verordnung sieht vor, dass Personen, die beispielsweise bei ihrer Festnahme bis zu fünf Meth-Pillen oder 500 Milligramm besitzen, als Konsumenten betrachtet werden und somit von Haftstrafen verschont bleiben sollen. Diese Regelung basiert auf der Annahme, dass Personen mit geringen Mengen illegaler Drogen sie für den eigenen Konsum und nicht für den Verkauf besitzen.

Die Verordnung wurde nach einer öffentlichen Anhörung, die zwei Wochen dauerte, zur Genehmigung an das Kabinett weitergeleitet und schließlich in der Royal Gazette veröffentlicht.

Für verschiedene beliebte Drogen wurden spezifische Höchstgrenzen festgelegt, darunter MDEA (bis zu fünf Einheiten oder 1.250 mg), Heroin (bis zu 300 mg), LSD (bis zu 100 mg), Ecstasy (bis zu 1.250 mg) und weitere.

Weit­ere Straftatbestände sind Kokain (bis zu 200 mg), Opi­um (bis zu 5.000 mg), Cannabi­sex­trak­te mit mehr als 0,2 % Tetrahy­dro­cannabi­nol (THC) (bis zu 30 ml in flüs­siger Form) und Ket­a­min (bis zu 500 mg in Kristall- oder Pulverform).

Diese Verordnung soll als Richtlinie für die Strafverfolgungsbehörden dienen. Dennoch betonte Minister Cholnan, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, damit Drogenkonsumenten von einer rechtlichen Bestrafung verschont bleiben. Sie müssen sich bereit erklären, an einem Drogenentzugsprogramm teilzunehmen, während der gesamten Dauer des Programms bleiben und alle Kriterien erfüllen sowie nach Abschluss des Entzugs bescheinigt bekommen, dass sie diesen abgeschlossen haben.

Es gab jedoch Missverständnisse über die Haltung des Ministers gegenüber Drogenmissbrauch, die auf falschen Zitaten in den sozialen Medien beruhten, wie er betonte.

Generalleutnant Kirisak Tantiwachai, Beauftragter der Drogenbekämpfungsbehörde, wies darauf hin, dass Personen, die trotz der festgelegten Höchstgrenzen mit Drogen erwischt werden, dennoch streng bestraft werden können, wenn die Umstände dies rechtfertigen. Insbesondere wenn nachgewiesen werden kann, dass die Person die Drogen mit der Absicht des Handels oder der Ausfuhr besitzt, drohen weiterhin hohe Haftstrafen.

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