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Es bleibt weiter hart keine Änderung wegen Majestätsbeleidigung.

BANGKOK – Die politische Gruppierung „Move Forward“ betont ausdrücklich, dass sie keinerlei Absichten hegt, die Monarchie zu untergraben. Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichts wird nicht nur Auswirkungen auf ihre Organisation haben, sondern auch weitreichende Konsequenzen für die Demokratie in Thailand sowie für die Rechte und Freiheiten der thailändischen Bevölkerung nach sich ziehen.

Der Vorsitzende der Partei, Chaithawat Tulathon, und der ehemalige Vorsitzende, Pita Limjaroenrat, äußerten diese Erklärung gemeinsam als Antwort auf das Urteil des Verfassungsgerichts. Dieses Urteil besagt, dass die Bemühungen der Partei zur Änderung des Gesetzes zur Majestätsbeleidigung oder des Artikel 112 des Strafgesetzbuches als Versuch gewertet werden, die konstitutionelle Monarchie zu stürzen. Die Partei wurde angewiesen, sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Majestätsbeleidigung einzustellen.

Chaithawat merkte an, dass die Gerichtsentscheidung möglicherweise die Beziehung zwischen dem Parlament und dem Verfassungsgericht beeinträchtigen könnte. Dies könnte zu einer weitverbreiteten Verwirrung über das demokratische System führen, in dem der König das Staatsoberhaupt ist.

Er fügte hinzu, dass dieses Urteil der thailändischen Gesellschaft die Möglichkeit nehmen wird, politische Konflikte in der Zukunft auf parlamentarischem Wege zu lösen, insbesondere in Bezug auf die Monarchie. Dies könnte potenziell negative Auswirkungen auf die geachtete Institution haben.

Chaithawat kritisierte auch die Entscheidung des Gerichts, die Beteiligung von Parteimitgliedern an den Anti-Monarchie-Protesten als einen Akt betrachtet, der die Monarchie untergraben soll. Dies steht im Widerspruch zum Rechtsgrundsatz, wonach ein Verdächtiger als unschuldig gilt, bis seine Schuld bewiesen ist.

Er stellte die Frage, ob die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die Partei, Medien, Wissenschaftler oder die Öffentlichkeit zukünftig nicht mehr über Artikel 112 sprechen dürfen. „Bedeutet dies, dass jegliche Diskussion über dieses Thema von nun an untersagt ist?“, fragte er.

Schließlich bat er das Gericht um eine Klarstellung des Begriffs „außerparlamentarische Mittel“ in der Entscheidung des Gerichts, die eine Änderung des Gesetzes zur Majestätsbeleidigung durch außerparlamentarische Mittel verbietet. Ebenso hinterfragte er, ob politische Parteien, die sich selbst als pro-monarchisch bezeichnen und ihre Gegner der Illoyalität gegenüber der Monarchie beschuldigen, als Versuch gewertet werden sollten, die Monarchie zu untergraben, da ihre politische Haltung den politisch neutralen Status der Monarchie beeinträchtigt.

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