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Das wird sehr schmerzen. Kein Visum, kein Geld , keine Arbeitserlaubnis

Deutschsprachiger Rent­ner 2176 Tage ohne gültiges Visum in Thai­land aufgegriffen

Deutschsprachiger Rentner 2176 Tage ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen

Sa., 21. Sept. 2024 | Norden/Nordosten

Korat, Thai­land — Ein 64-jähriger deutschsprachiger Staats­bürg­er wurde kür­zlich bei ein­er Rou­tinekon­trolle in einem kleinen Dorf in der Nähe von Korat ohne gültiges Visum entdeckt. 

Der Mann, dessen Iden­tität nicht öffentlich bekan­nt gegeben wurde, lebte bere­its seit fast 25 Jahren in Thai­land, davon die let­zten sechs Jahre ille­gal ohne gültige Aufenthaltsdokumente. Er wird natürlich ausgewiesen wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Schlimm für seine Partnerin, mit der ja schließlich schon lange zusammenlebt.

Der Mann erzielte früher ein gutes Einkom­men durch den Verkauf von in Thai­land pro­duzierten Geschenkar­tikeln. Er betrieb dieses Geschäft jedoch ohne eine offiziell angemeldete Fir­ma oder Arbeitsgenehmigung. 

Nach­dem das Geschäft nicht mehr prof­ita­bel war, sparte er, auch beim Ver­längern seines Rent­ner-Visums, was zu sein­er aktuellen prekären Lage führte.

Zusam­men mit sein­er thailändis­chen Ver­lobten, die auf dem lokalen Markt Früchte und Gemüse verkauft, kon­nte er sich ger­ade so über Wass­er halten. 

Bei ein­er Verkehrskon­trolle wurde der Mann auf seinem Moped ohne Führerschein ange­hal­ten. Die Anfrage der Beamten nach seinem Reisep­a­ss führte zur Ent­deck­ung seines ille­galen Aufen­thaltssta­tus, da er diesen nicht vor­legen konnte.

Die Beamten begleit­eten ihn auf­grund sein­er auf­fal­l­en­den Ner­vosität zu seinem Wohn­sitz. Dort offen­barte eine Durch­sicht seines Reisep­a­ss­es, dass er sich seit 2176 Tagen ohne gültiges Visum im Land aufhielt. Daraufhin wurde er ver­haftet und der Ein­wan­derungs­be­hörde übergeben.Ezoic

Der Aus­gang seines Falls ist derzeit unklar, jedoch sind weit­ere Infor­ma­tio­nen zu erwarten. Die Ver­lobte des Mannes postete ein Foto und eine Beschrei­bung der Ereignisse auf ihrem Face­book-Account, wodurch das Geschehen in die soziale Medi­en­land­schaft gelangte.

Diese Begeben­heit hat in der Gemein­schaft für Auf­se­hen gesorgt, da sie auf die Bedeu­tung von rechtlichen Aufen­thalts­genehmi­gun­gen und der Ein­hal­tung der Ein­wan­derungs­ge­set­ze hin­weist. Wir wer­den über die weit­eren Entwick­lun­gen in diesem Fall bericht­en, sobald mehr Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stehen.

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