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Cannabis ab 1. April legal in Deutschland

Cannabis-Gesetz passiert Bundesrat

22.03.2024 | 10:40

Keine komplette aber kontrollierte Freigabe: Ab April sind Cannabis-Konsum und -Besitz teilweise legal, der Bundesrat machte den Weg frei. Was künftig erlaubt ist: ein Überblick.

Cannabis

Die vorgesehene Legalisierung von Cannabis wird heute im Bundesrat entschieden.22.03.2024 | 2:54 min


Schon bald können Erwachsene die ersten erlaubten „Joints“ rauchen: am Ostermontag, den 1. April. Die Bundesländer haben den Weg für die Legalisierung von Cannabis freigemacht. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das bis zuletzt umstrittene Cannabis-Gesetz. Mit dem Gesetz der Ampel-Koalition werden der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge für Erwachsene erlaubt.

Ein Überblick über die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis:

Warum die Legalisierung?

Bisher steigt der Konsum trotz des bestehenden Verbots von Erwerb und Besitz besonders auch unter jungen Menschen, heißt es im Gesetzentwurf der Ampel-Regierung. Cannabis vom Schwarzmarkt sei zudem häufig von Verunreinigungen und Beimengungen betroffen.

In der Drogenpolitik ist die geplante Legalisierung deshalb eine Zäsur: Man erkenne endlich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und sorge ganz praktisch für mehr Gesundheitsschutz, argumentiert der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD).

Aber Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont auch: „Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.“ Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Karl Lauterbach  SPD | Bundesgesundheitsminister

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Wie soll die Legalisierung umgesetzt werden?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit soll dann künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten sein – aber mit drei festgelegten Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen.

Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.

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ZDF-Politbarometer: Mehrheit gegen Cannabis-Liberalisierung

Eine Mehrheit der Befragten des aktuellen ZDF-Politbarometers haben sich mittlerweile gegen eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland ausgesprochen. Waren im August 2023 noch 50 Prozent dafür, dass der Besitz und der Verbrauch geringer Mengen Cannabis in Zukunft erlaubt sein soll (dagegen: 45 Prozent), so ist inzwischen eine Mehrheit von 52 Prozent gegen eine solche Liberalisierung und nur noch 42 Prozent sind dafür.

Weitere Umfrageergebnisse: Das aktuelle ZDF-Politbarometer


Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?

Erlaubt werden soll:

  • der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf.
  • In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.

Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Wie sollen die Cannabis-Anbauvereine aussehen?

Zum 1. Juli erlaubt werden sollen auch „Anbauvereinigungen“. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben.

An einem Tag sollen aber höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied abgegeben werden und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Angezündeter Joint

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Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen?

Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten, wie das Gesundheitsministerium betont. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar.

Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht.


Welche Regelungen gibt es noch?

Begleitend prüft das Verkehrsministerium gerade, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen.

Geregelt werden auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es mehr sind, macht man sich weiter strafbar.

Bei der geplanten Amnestie sollen Betroffene auch beantragen können, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

Cannabis

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Wie verbreitet ist Cannabis-Konsum?

Es ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge. Laut einer Studie für 2021 haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben binnen zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert. Bei den 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet.

Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.

Was sind die größten Kritikpunkte?

Neben breiter Kritik von Medizinverbänden, aus Polizei und Justiz und von Innenpolitikern hat sich auch im Bundesrat Protest formiert. Der federführende Gesundheitsausschuss schlug vor, das ganze Gesetz auf den 1. Oktober zu verschieben und die legalen Besitzmengen zu reduzieren. Der Innenausschuss mahnt, dass nicht mehrere Anbauvereinigungen am selben Ort oder im selben Haus tätig werden dürften, um „Plantagen“ zu verhindern.

Kritik gibt es auch an Abstandsregeln, die zu gering seien. Viel Ärger wegen befürchteter Überlastung der Justiz hat eine geplante Amnestie für Altfälle ausgelöst, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären.

Die Union nennt die Teil-Legalisierung einen Fehler: „Studien belegen den starken Anstieg von Cannabis-Konsum und vermehrter Abhängigkeit nach der Legalisierung“, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Funke Mediengruppe.

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