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Alkohol soll billiger werden.

THAILAND SENKT STEUERN AUF WEIN, SPIRITUOSEN, NACHTCLUBS UND BARS, UM DIE AUSGABEN ZU ERHÖHEN

Thailand senkt steuern auf wein spirituosen nachtclubs und bars um die ausgaben zu erhoehen

Sa., 24. Feb. 2024 | Bangkok

Bangkok — Die Senkung der Steuer­sätze für Dien­stleis­tungs­be­triebe ist eine kurzfristige Maß­nahme mit ein­er Laufzeit von einem Jahr, die den von COVID-19 betrof­fe­nen Dien­stleis­tung­sun­ternehmen helfen soll, sich zu erholen und die inländis­che Beschäf­ti­gung zu fördern.

Das Ver­brauchss­teuer­amt hat mit Wirkung vom 23. Feb­ru­ar die Ver­brauchss­teuer­sätze für Wein, gebraute Getränke und Dien­stleis­tungs­be­triebe angepasst, um den Touris­mus und die Aus­gaben anzukurbeln.

Dr. Ekni­ti Nitithanpra­pas, Gen­eraldirek­tor der Ver­brauchss­teuer­be­hörde, erk­lärte, dass die Anpas­sung der Ver­brauchss­teuer­sätze auf alko­holis­che Getränke die preis­liche Wet­tbe­werb­s­fähigkeit auf regionaler Ebene stärkt, was zu höheren Aus­gaben sowohl aus­ländis­ch­er als auch ein­heimis­ch­er Touris­ten auf allen Ebe­nen führt. Sie ermutigt auch hochw­er­tige Touris­ten, das Kön­i­gre­ich zu besuchen.

Die Maß­nahme sieht vor, dass Wein und Schaumwein aus Trauben, die bish­er mit 10 % für Einzel­han­del­spreise über 1.000 Baht und mit 0 % für Einzel­han­del­spreise unter 1.000 Baht besteuert wur­den, nun ein­heitlich mit 5 % besteuert werden. 

Fruchtwein oder auf Obst basierende fer­men­tierte Getränke, die Trauben oder Trauben­wein enthal­ten, die zuvor mit 10 % für Einzel­han­del­spreise über 1.000 Baht und 0 % für Einzel­han­del­spreise unter 1.000 Baht besteuert wur­den, wer­den nun voll­ständig mit 0 % besteuert. Der Steuer­satz, der sich nach dem Alko­hol­ge­halt richtet, bleibt bei dem bish­eri­gen Satz von 900 Baht pro Liter.

Dr. Ekni­ti Nitithanpra­pas, Gen­eraldirek­tor der Ver­brauchss­teuer­be­hörde, erk­lärte, dass die Anpas­sung der Ver­brauchss­teuer­sätze auf alko­holis­che Getränke die preis­liche Wet­tbe­werb­s­fähigkeit auf regionaler Ebene stärkt, was zu höheren Aus­gaben sowohl aus­ländis­ch­er als auch ein­heimis­ch­er Touris­ten aller Ebe­nen führt.

Lokale fer­men­tierte Getränke wie ​“U”, ​“Ka Chae” und ​“Sato” mit einem Alko­hol­ge­halt von nicht mehr als 7 Grad, die bish­er mit 10 % auf Basis des Wertes besteuert wur­den, wer­den nun auf 0 % gesenkt, während die Steuer auf Basis des Vol­u­mens unverän­dert bei 150 Baht pro Liter liegt.

Gebraute Liköre, die mit des­til­lierten Spir­i­tu­osen gemis­cht sind und einen Alko­hol­ge­halt von mehr als 7 Grad haben, wer­den weit­er­hin mit 10 % auf der Grund­lage des Wertes besteuert, wobei die vol­u­menab­hängige Steuer von bish­er 150 Baht pro Liter auf 255 Baht pro Liter erhöht wird.

In der Zwis­chen­zeit wur­den die Steuer­sätze für Dien­stleis­tungs­be­triebe wie Nacht­clubs, Diskotheken, Bars, Cock­tail-Lounges usw. vom 23. Feb­ru­ar bis 31. Dezem­ber 2567 von 10 % auf 5 % der Ein­nah­men gesenkt.

Bei der Ermäßi­gung der Steuer­sätze für Dien­stleis­tung­sun­ternehmen han­delt es sich um eine kurzfristige Maß­nahme mit ein­er Laufzeit von einem Jahr, die den von COVID-19 betrof­fe­nen Dien­stleis­tung­sun­ternehmen helfen soll, sich zu erholen und die Beschäf­ti­gung im Inland zu fördern. (TNA)

Für Dien­stleis­tungs­be­triebe wie Nacht­clubs, Diskotheken, Bars, Cock­tail-Lounges usw. wur­den die Steuer­sätze vom 23. Feb­ru­ar bis zum 31. Dezem­ber 2567 von 10 % auf 5 % der Ein­nah­men gesenkt.

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